Was ist der Sinn von Elternzeit?
Die Elternzeit ist eine berufliche Auszeit für Eltern – Mütter und Väter. Sie dauert bis zu drei Jahre und wird beim Arbeitgeber beantragt. Sinn und Zweck der Elternzeit ist es, sich nach der Geburt des Kindes mehr Zeit für die Familie nehmen zu können – darauf haben alle Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch.
Ist man während der Elternzeit beschäftigt?
Während der Elternzeit müssen die Eltern nicht arbeiten. Falls sie nicht berufstätig sind, erhalten sie auch keinen Lohn. Eltern können jedoch, wenn sie das möchten, während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Bei gleichzeitiger Elternzeit können sie insgesamt 64 Wochenstunden (32 + 32) erwerbstätig sein.
Was muss der Arbeitgeber bei Elternzeit ausfüllen?
Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber bestätigen, dass Sie die Elternzeit angemeldet haben. Dazu ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet. Die Bestätigung sollte enthalten, von wann bis wann Sie Elternzeit nehmen wollen und wann Sie die Elternzeit angemeldet haben.
Was sind die Voraussetzungen für die Elternzeit des Kindes?
In Betracht kommen: Leibliche Mutter und leiblicher Vater des Kindes, wenn ihnen die Personensorge zusteht. Sind die Eltern verheiratet, erfüllen sie beide die Voraussetzungen. Bei nicht Verheirateten steht das Sorgerecht und damit der Anspruch auf Elternzeit grundsätzlich der Mutter zu.
Wie kann ich die Elternzeit verlangen?
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie Elternzeit von Ihrem Arbeitgeber verlangen. Während der Elternzeit muss Ihr Arbeitgeber Sie pro Kind bis zu 3 Jahre von der Arbeit freistellen. In dieser Zeit müssen Sie nicht arbeiten und erhalten keinen Lohn. Zum Ausgleich können Sie zum Beispiel Elterngeld beantragen.
Welche Veränderungen dürfen sich nach der Elternzeit ergeben?
Und auch beim Gehalt dürfen sich nach der Elternzeit für Sie keine negativen Veränderungen ergeben. Eine Schlechterstellung durch Ihren Arbeitgeber ist nicht zugelassen.
Wie kann ich die Elternzeit berechnen?
Ihre Elternzeit müssen Sie nicht berechnen. Wenn Sie einen Anspruch auf Elternzeit haben, können Sie pro Kind bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen. Ihre Elternzeit können Sie frühestens mit der Geburt Ihres Kindes beginnen, als Mutter des Kindes frühestens im Anschluss an den Mutterschutz. Die Elternzeit endet spätestens am Tag vor dem 8.