Hat man ein Recht seine Geschwister zu sehen?
§ 1685. Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen. (1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.
Haben Grosseltern ein Recht auf ihre Enkel?
Mit der Kindschaftsrechtsreform zum 01.07.1998 ist gesetzlich ein Umgangsrecht von Großeltern mit den Enkelkindern normiert worden. Großeltern haben nur dann Anrecht auf Umgang mit dem Kind, wenn der Umgang dem „Wohl des Kindes“ dient. …
Für wen gilt Umgangsrecht?
Jedes Kind hat ein Recht auf Umgang auch mit einem nicht sorgeberechtigten Elternteil. Auch einem Elternteil ohne Sorgerecht steht das Recht auf Umgang zu. Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln (§ 1684 Abs. 3 BGB).
Was ist die Definition der „Sache“?
Definition der „Sache“. Die „Sache“ wird in §90 BGB als körperlicher Gegenstand definiert. Körperlich ist ein Gegenstand wenn er: sowie beherrschbar ist. Erst wenn diese Kriterien einschlägig sind, kann von einer Sache im zivilrechtlichen Sinne gesprochen werden. Fehlt eine der Eigenschaften, besteht keine Sachqualität.
Ist die Sachqualität einschlägig?
Erst wenn diese Kriterien einschlägig sind, kann von einer Sache im zivilrechtlichen Sinne gesprochen werden. Fehlt eine der Eigenschaften, besteht keine Sachqualität. Bei Energie und Elektrizität fehlt beispielsweise die sinnliche Wahrnehmbarkeit; Meereswasser, Licht und die Luft im Freien dagegen sind nicht abgrenzbar.
Was sind die Grundprinzipien des Sachenrechts?
Inhalt Seite Lerneinheit 1: Grundprinzipien des Sachenrechts: Publizität, Absolutheit, Bestimmtheit,Typenzwang, Abstraktionsprinzip, Definition von Sache (§§ 90 ff. BGB), Verfügung und Besitz (§§ 854 ff. BGB), mittelbarer Besitz (§ 868 BGB), Eigen- und Fremdbesitz, Besitzschutz gegen verbotene Eigenmacht (§ 861 ff.
Wann liegt die Sachbeschädigung vor?
Je nach Beurteilung liegt Sachbeschädigung, wenn der beschädigte Gegenstand Sachqualität besitzt, oder Körperverletzung vor. Interessant dazu der BGH Fall (BGH, 09.11.1993 – VI ZR 62/93), in dem die Zerstörung einer Spermakonserve durch falsche Lagerung als Körperverletzung gewertet wird.