FAQ

Wie kann ich die gesetzliche Rente zuruckverlangen?

Wie kann ich die gesetzliche Rente zurückverlangen?

Wer generell keine Rente erhält, der kann von der Rentenversicherung Geld zurückverlangen. Allerdings müssen Sie dafür ganz klare Voraussetzungen erfüllen. Lesen Sie hier, wie Sie sich die gesetzliche Rente auszahlen lassen können.

Was ist der Irrtum bei der Rentenberechnung?

Irrtum 2: Das Einkommen der letzten Arbeits­jahre entscheidet über die Renten­höhe. Richtig ist: Der Rentenanspruch errechnet sich aus den gesamten Beitragsjahren. Das heißt, die ersten Einzahlungsjahre werden bei der Rentenberechnung genauso berücksichtigt wie die letzten Einzahlungsjahre.

Ist die vorzeitige Rente gebunden?

Die vorzeitige Rente ist an ein gesetzliches Lebensalter gebunden. Nicht jeder will oder kann warten, bis er 63 Jahre wird, um in Rente zu gehen. Er sucht vorher Wege, wie er in „Rente“ gehen kann. Es gibt Brücken zur Rente, die einen früheren Ruhestand möglich machen.

Ist die Rückzahlung in der gesetzlichen Rentenkasse möglich?

Wenn Sie nur eine kurze Zeit in der gesetzlichen Rentenkasse Beiträge eingezahlt haben und so versichert waren, dann können Sie sich die eingezahlten Beiträge unter besonderen Umständen rückerstatten lassen. Eine Rückzahlung ist aber immer an sehr strenge Bedingungen geknüpft.

Wann muss die Rente ausgezahlt werden?

Oft erhalten wir die Frage gestellt, wann die Rente eigentlich ausgezahlt werden muss. Wenn am 30.Mai 2019 ein Feiertag ist, müsste doch die Rente spätestens zum 29.05.2019 ausgezahlt werden oder dann am 31.05.2019. Am Freitag also. Wir erklären, wann die Rente fällig wird und an welchem Tag sie ausgezahlt werden muss.

Wann kann eine Rentenzahlung erfolgen?

Eine Rentenzahlung kann erst erfolgen, wenn ein Antrag vorliegt und alle Antragsvoraussetzungen erfüllt sind. Eine Rentenzahlung kann rückwirkend erfolgen, wenn die vorliegenden Antragsfristen eingehalten wurden. Die Rente wird in der Regel am Monatsende dem Konto gutgeschrieben.

Was sind die Zahlungsvoraussetzungen für rentenberechtigte im Ausland?

Der Renten Service der Deutschen Post prüft für Ihren Leistungsträger die Zahlungsvoraussetzungen für rentenberechtigte Personen wohnhaft im Ausland (gemäß § 119 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch). Mit einer Lebensbescheinigung weisen Sie nach, dass die Voraussetzung zur Zahlung Ihrer Rente noch gegeben ist.

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