Wann sind Elterntelefone in Deutschland verfügbar?
Elterntelefon! Telefonische Beratung, montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr, dienstags und donnerstags bis 19 Uhr. Anonym und kostenlos in ganz Deutschland.
Wann sind die Kinder und Jugendtelefone erreichbar?
Kinder- und Jugendtelefon: 116111 oder 0800 / 111 0 333. erreichbar montags bis samstags von 14 – 20 Uhr. Elterntelefon: 0800 / 111 0 550. erreichbar montags bis freitags 9 – 11 Uhr sowie dienstags und donnerstags 17 – 19 Uhr. Die Nummern sind kostenfrei und anonym.
Wie kann ich mich an den Elterntelefon wenden?
Beim Elterntelefon können sich Eltern in Erziehungsfragen an die ehrenamtlichen Mitarbeiter wenden. Die Nummer ist kostenfrei und anonym. Das Hilfetelefon ist ein Angebot an Frauen, die von Gewalt betroffen sind.
Ist die Rufnummer des Elterntelefons kostenlos?
Nein, die Rufnummer des Elterntelefons ist bundesweit kostenlos. Natürlich behandeln wir Ihr Anliegen vertraulich. So können Sie sich auch darauf verlassen, dass die Rufnummer des Elterntelefons nicht unter den Einzelverbindungsnachweisen auf der Rechnung Ihrer Telefongesellschaft aufgeführt ist.
Ist die Übertragung des Sorgerechts möglich?
Zuständig ist das Familiengericht, das das Sorgerecht auf Antrag übertragen kann. Eine Übertragung des Sorgerechts ist nur möglich, wenn die Eltern dauerhaft getrennt leben. Das Sorgerecht kann entzogen werden, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Das ist bei Gewalt in der Familie der Fall oder bei Drogen- oder Alkoholsucht.
Was ist eine Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater voraus?
Eine Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater setzt voraus, dass eine gemeinsame Sorge der Eltern nicht in Betracht kommt. Die Prüfung, wem die Alleinsorge zu übertragen ist, hat alle Lebensumstände des Kindes und die Fähigkeiten der Eltern zu bewerten und setzt eine umfassende Kindeswohlprüfung und einen Vergleich der Erziehungseignung bzw.
Ist ein Elternteil nicht mehr in der Lage die Sorge zu übertragen?
Ein möglicher Grund ist, dass ein Elternteil nicht mehr in der Lage ist, die elterliche Sorge auszuüben. Zuständig ist das Familiengericht, das das Sorgerecht auf Antrag übertragen kann. Eine Übertragung des Sorgerechts ist nur möglich, wenn die Eltern dauerhaft getrennt leben.