Welche Regelung bietet sich fur den Kindesunterhalt bei der Scheidung an?

Welche Regelung bietet sich für den Kindesunterhalt bei der Scheidung an?

Da das Kind stets Anspruch auf Kindesunterhalt hat, können Sie sich als unterhaltspflichtiger Elternteil Ihrer Unterhaltspflicht ohnehin nicht entziehen. Der Kindes­unterhalt bemisst sich nach Ihrem Einkommen, dem Alter der Kinder und der aktuellen Düsseldorfer Tabelle. Welche Regelung bietet sich für den Kindesunterhalt bei der Scheidung an?

Wie lange dauert der Ablauf einer Scheidung?

Der Ablauf einer Scheidung hängt stark davon ab, ob die Scheidung einvernehmlich oder streitig ist. Im ersten Fall kann es relativ schnell gehen, wenn der Scheidungsantrag eingereicht wird und die Voraussetzungen stimmen. Laut § 1565 Abs.

Ist der Scheidungsantrag beim Familiengericht zuständig?

Bei einer Ehescheidung herrscht grundsätzlich Anwaltszwang. Der Scheidungsantrag wird also von einem Rechtsanwalt beim örtlich zuständigen Familiengericht eingereicht. Wenn die Ehepartner in der Ehewohnung getrennt leben oder – falls ein Ehepartner ausgezogen ist -, ist das Familiengericht im Bezirk der gemeinsamen Ehewohnung zuständig.

Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?

Bei der einvernehmlichen Scheidung genügt es, wenn nur ein Rechtsanwalt beauftragt wird. Stimmt der Ehegatte der Scheidung zu, lässt sich die Scheidung in einem Zeitraum von ca. drei bis sechs Monaten bewerkstelligen.

Was ist der Unterhaltsbedarf des Kindes im Wechselmodell?

Betreuen Sie das Kind im Wechselmodell, richtet sich der Unterhaltsbedarf des Kindes nach den Einkünften beider Elternteile und wird anteilig nach dem Verhältnis Ihres unterhaltsrelevanten Einkommens aufgeteilt. Jeder Elternteil schuldet also sowohl Natural- als auch Barunterhalt.

Wie bestimmt sich der Unterhaltsanspruch des Kindes?

Der Unterhaltsanspruch des Kindes bestimmt sich weitgehend nach der Düsseldorfer Tabelle. Die Tabelle benennt in Abhängigkeit vom Alter des Kindes und dem Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils den maßgeblichen Unterhaltsbetrag. Die Düsseldorfer Tabelle ist interpretierungsbedürftig.

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