Wann muss Vergaberecht angewendet werden?
Bei der Vergabe von Leistungen haben öffentliche Auftraggeber das geltende Vergaberecht einzuhalten. Diese Verpflichtung gilt somit auch für alle im Rahmen der Förderung u.a. aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) vorzunehmenden bzw. vorgenommenen Beschaffungen.
Für wen gilt das öffentliche Vergaberecht?
Durch das Vergaberecht ist der öffentliche Auftraggeber während des Verfahrens dazu verpflichtet, allen Bietern – wie die Unternehmen auch bezeichnet werden – Informationen zu erteilen.
Wann ist eine europaweite Ausschreibung erforderlich?
Definition: Europaweite Ausschreibungen bezeichnen Vergaben, die bestimmte Auftragswerte (Schwellenwerte) übersteigen und daher europaweit auszuschreiben sind. Die jeweiligen Schwellenwerte werden alle 2 Jahre von der EU-Kommission neu festgelegt.
Wer ist an das Vergaberecht gebunden?
Alle öffentlichen Auftraggeber sind an das Vergaberecht und seine Vorschriften gebunden. Die Vergabestelle ist eine Stelle, die für einen oder mehrere Auftraggeber Aufträge ausschreibt und nach den Regeln des Vergaberechts vergibt.
Welche Unterlagen gibt es zur Aufbewahrung von Versicherungsverträgen?
Vorgaben oder Pflichten zur Aufbewahrung gibt es auch hier nicht. Angeraten wird es aber, dass Unterlagen zu allen Versicherungsverträgen entsprechend der Laufzeiten aufgehoben werden. Hierzu gehören die Schriftstücke zu dem Vertragsabschluss, gemachten Änderungen der Verträge und zu den Statusberichten.
Ist der Steuerpflichtige alleine zuständig für die Aufbewahrung?
Der Steuerpflichtige alleine ist für die Aufbewahrung zuständig. Es muss immer und zu jeder Zeit gewährleistet werden können, dass die Dokumente eingesehen werden können. Das Aufheben in Schuhkartons ist daher nicht ratsam, da die Finanzbehörden davon ausgehen, dass sie auch mit der Buchführung vertraut sind.
Welche Aufbewahrungsfristen gelten für 6 Jahre?
Den Aufbewahrungsfristen für 6 Jahre unterliegen alle weiteren aufbewahrungspflichtigen Geschäftsunterlagen: empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe, Wiedergaben der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe, sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind
Was sind die Aufbewahrungsfristen für geschäftliche Unterlagen?
Aufbewahrungsfristen für geschäftliche Unterlagen Pauschal ausgedrückt ist jeder Gewerbetreibende dazu verpflichtet, geschäftliche Unterlagen für einen bestimmten Zeitraum aufzuheben. Unterschieden wird dabei in Fristen von sechs und 10 Jahren.