Wie werden Kindertageseinrichtungen vergeben?
Kirchliche Träger bevorzugen häufig Kinder, deren Eltern der Pfarrei angehören, und viele Kommunen legen fest, dass freie Plätze zuerst an Bürger/innen der jeweiligen Gemeinde zu vergeben sind. Einige Kindertageseinrichtungen gehen nach einer Warteliste vor – hier werden die Plätze in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.
Wie werden die Kinder von der Kindertagesstätte aufgenommen?
Oft werden die Kinder auch entsprechend ihres Alters aufgenommen: die älteren kommen zuerst an die Reihe. Eltern sollten sich also bei der Anmeldung ihres Kindes erkundigen, wie groß die Chancen sind, dass es auch wirklich von der jeweiligen Kindertagesstätte aufgenommen wird.
Kann man sich bei zwei Kita-Leitern anmelden?
Oft kann es sinnvoll sein, sich bei zwei oder mehr Einrichtungen anzumelden. Vielerorts – insbesondere bei größeren Trägern – werden die Vormerkungen aber auch von den Kita-Leiter/innen abgeglichen und Mehrfachanmeldungen gelöscht.
Wie können sie das Konto ihres Kindes verwalten?
Wenn Sie in der Vergangenheit ein bestimmtes Microsoft-Konto verwendet haben, um das Konto Ihres Kinds zu verwalten, müssen Sie das gleiche Konto verwenden, um Ihre Zustimmung zu erteilen. Sie können überprüfen, welche Konten auf das Konto Ihres Kindes zugreifen können, indem Sie Ihr Kind unter family.microsoft.com anmelden.
Ist das Kindergeld nicht an den Berechtigten ausgezahlt?
Wird das Kindergeld ausnahmesweise nicht an den Berechtigten, sondern an das Kind ausgezahlt, ist es nicht selten der Fall, dass der Berechtigte bei einer rechtsgrundlosen Zahlung (an das Kind) nicht mit der Rückforderung des Kindergelds belastet werden will. Beitrag per E-Mail empfehlen.
Ist das Kindergeld für ein Kind abgezweigt?
Anders würde hier der Fall liegen, wenn das Kindergeld förmlich abgezweigt worden wäre. Das für ein Kind festgesetzte Kindergeld kann an das (volljährige) Kind ausgezahlt (abgezweigt) werden, wenn der Kindergeldberechtigte ihm gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt (§ 74 Abs. 1 Satz 1 EStG).