Wie viel Geld bekommt Frau bei Scheidung?
Bemessungsgrundlage ist das bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Ehemanns. Nach den Richtwerten der Düsseldorfer Tabelle beträgt der Unterhalt an die Frau bei Trennung 3/7 bzw. 45% des bereinigten Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen, sofern die Ehefrau nicht erwerbstätig ist.
Wie behandelt das Vermögen der Ehegatten bei einer Scheidung?
Gemeint ist damit immer die Frage, wie das Vermögen der Ehegatten bei einer Scheidung behandelt wird. Gesetzlich geregelt ist diese Frage in den Paragrafen 1363 bis 1563 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das Gesetz kennt nur 3 Möglichkeiten, wie mit dem Vermögen umzugehen ist. Sie werden als Güterstände bezeichnet.
Welche Grundsätze gelten für Vermögensteilung bei Scheidung?
Für die Vermögensteilung bei Scheidung gelten folgende stark vereinfachte Grundsätze: Es wird nur Vermögen ausgeglichen, das Ehegatten zwischen der Heirat und dem Tag der Zustellung des Scheidungsantrages erworben haben. Es gibt kein gemeinsames Vermögen oder so etwas wie ein Ehevermögen. Jeder Ehegatte ist Eigentümer seines Vermögens.
Was ist Verfahrenswert der Scheidung bei Vermögen?
Kurz erklärt: Verfahrenswert Scheidung bei Vermögen. Nach den Voraussetzungen gem. § 43 FamGKG ist der Verfahrenswert der Scheidung aus den Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Ehegatten zu bestimmen. Neben dem Einkommen ist daher auch vorhandenes Vermögen im Rahmen der Verfahrenswertfestsetzung durch das Gericht zu berücksichtigen.
Was ist die Pflicht zur Auskunft über das Vermögen der Ehegatten?
Ja, aber nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch den anderen Ehegatten. Die Pflicht zur Erteilung der Auskunft über das Vermögen besteht auch nur an den drei sogenannten Stichtagen. Das ist der Tag der Heirat, der Tag der Trennung und der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags.