Wer berechnet den Unterhalt beim Wechselmodell?

Wer berechnet den Unterhalt beim Wechselmodell?

Im echten Wechselmodell sind beide Eltern unterhaltspflichtig. Anhand der Einkommensverhältnisse und dem Betreuungsbedarf ist zu errechnen, welcher Elternteil im Endeffekt wie viel Unterhalt an den Ex-Partner zahlen muss.

Wie berechnet man den Unterhalt beim Wechselmodell?

Nach der Rechtsprechung (z.B. BGH NZFam 2015,166) wird beim Wechselmodell der Unterhalt wie folgt errechnet: Zunächst wird das Einkommen beider Eltern zusammenaddiert. Anhand des Ergebnisses wird der Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle abgelesen.

Wie besteht das Sorgerecht für das Kind?

Das Sorgerecht besteht aus drei Teilen, der Personensorge, der Vermögenssorge und der gesetzlichen Vertretung. Die Personensorge garantiert, dass das Kind gewaltfrei und behütet aufwächst.

Ist die Übertragung des Sorgerechts möglich?

Zuständig ist das Familiengericht, das das Sorgerecht auf Antrag übertragen kann. Eine Übertragung des Sorgerechts ist nur möglich, wenn die Eltern dauerhaft getrennt leben. Das Sorgerecht kann entzogen werden, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Das ist bei Gewalt in der Familie der Fall oder bei Drogen- oder Alkoholsucht.

Wie kann ich das alleinige Sorgerecht beantragen?

Wer das alleinige Sorgerecht für sich beantragen will, muss sich an das Familiengericht wenden und ein Sorgerechtsverfahren in die Wege leiten. Seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2013 haben Väter das Recht, das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen, auch wenn die Mutter dem nicht zugestimmt hat.

Was ist die Voraussetzung für das gemeinsame Sorgerecht?

Die Voraussetzung für das gemeinsame Sorgerecht ist, dass es sich um das leibliche Kind handelt. Das Einverständnis der Mutter ist nicht zwingend erforderlich. Entscheidend ist, dass das gemeinsame Sorgerecht dem Wohl des Kindes entspricht. Wer bestimmt den Nachnamen?

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