Wie lege ich einen schriftlichen Widerspruch ein?

Wie lege ich einen schriftlichen Widerspruch ein?

Der Widerspruch muss zwingend folgende Angaben enthalten:

  1. Name, Adresse und Telefonnummer der Person, die Widerspruch einlegt.
  2. Datum des Widerspruchs.
  3. Adresse der Behörde, an die sich der Widerspruch richtet.
  4. Datum und das Akten oder Geschäftszeichen (genaue Bezeichnung), gegen den Widerspruch eingelegt wird.

Bei welchem Gericht legt man Einspruch ein?

Der Einspruch gegen einen Strafbefehl eines Amtsgerichts als Rechtsmittel: Bei einem Strafbefehl handelt es sich um eine Entscheidung des Amtsgericht, welche einem Strafurteil gleich kommt, wenn nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch eingelegt wird.

Wie müssen sie ihren Einspruch schriftlich einreichen?

Rechtsgrundlage: Grundsätzlich müssen Sie Ihren Einspruch schriftlich einreichen (§ 357 Abs. 1 Satz 1 AO). Gemäß § 357 Abs. 1 Satz 2 AO genügt es aber, wenn aus dem Schriftstück hervorgeht, wer (Name und Anschrift) den Einspruch eingelegt hat. Eine Unterschrift ist somit kein zwingendes Form-Erfordernis.

Ist der Einspruch bei der Behörde eingegangen?

Ist Dein Einspruch bei der Behörde eingegangen, beginnt das sogenannte Zwischenverfahren. Dabei prüft die Behörde als erstes, ob Dein Einspruch form- und fristgerecht erfolgte. Ist dies nicht der Fall, wird Dein Einspruch zurückgewiesen. Hast Du schriftlich und rechtzeitig Einspruch eingelegt, wird der Sachverhalt noch einmal geprüft.

Wann müssen sie ihren Einspruch bei dem Finanzamt einreichen?

Sie müssen Ihren Einspruch schriftlich bei dem Finanzamt einreichen, das den angefochtenen Steuerbescheid erlassen hat. Auch ein Fax ist zulässig, es muss aber noch innerhalb der Einspruchsfrist vollständig beim Finanzamt eintreffen ( BFH-Beschluss vom 28.9.2000, VI B 5/00, BStBl. 2001 II S. 32 ).

Wann beginnt die Einspruchsfrist für den Steuerbescheid?

Die Einspruchsfrist. Ihren Einspruch müssen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides einlegen (§ 355 Abs. 1 AO). Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Tages der Bekanntgabe, also einen Tag nach Zustellung des Steuerbescheides. Kam der Bescheid per Post, gilt er gemäß § 122 Abs.

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