Wie kann ich den Scheidungsantrag zurucknehmen?

Wie kann ich den Scheidungsantrag zurücknehmen?

Generell besteht die Möglichkeit, den Scheidungsantrag vom Gericht zurücknehmen zu lassen. Unter welchen Voraussetzungen erfahren Sie im Folgenden. Derjenige, der die Scheidung eingereicht hat, kann diese auch zurückziehen. Bis zur Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses kann sich noch besonnen werden.

Kann der Ehepartner ihren Scheidungsantrag zurückziehen?

Haben Sie allein Ihre Scheidung beantragt, können Sie Ihren Scheidungsantrag zurückziehen. Stimmt Ihr Ehepartner der Rücknahme zu, benötigt er dafür keinen Rechtsanwalt. Es kommt aber auch nicht darauf an, ob er Ihrem Scheidungsantrag zustimmt oder nicht. Auch kann er nicht widersprechen, wenn Sie den Scheidungsantrag zurücknehmen.

Wie kann ich eine einvernehmliche Scheidung zurückziehen?

Lassen Sie uns die Antwort vorwegnehmen: Sie können mit einer einvernehmlichen Scheidung Ihren Scheidungsantrag grundsätzlich immer zurückziehen und zwar bis zu dem Zeitpunkt, an dem der vom Familiengericht verkündete Scheidungsbeschluss rechtskräftig wird. Wir bewegen uns mit dieser Antwort in den Tiefen des Prozessrechts.

Kann der Antragsgegner die Scheidung nicht zurücknehmen?

Der Antragsgegner kann den nicht durch ihn in Auftrag gegebenen Scheidungsantrag also nicht zurücknehmen. Dabei ist es unerheblich, ob der Antragsgegner der Scheidung zustimmt oder nicht. Sofern er selbst keinen Scheidungsantrag eingebracht hat, kann er der Rücknahme der Scheidung nicht widersprechen.

Wie kann eine Scheidung zurückgezogen werden?

Überlegungen, wie die Scheidung zurückgezogen wird, kann sich derjenige nicht mehr machen, der bereits rechtskräftig geschiedenen ist. Sobald die Rechtskraft der Scheidung eingetreten ist, bleibt nur die Möglichkeit, wieder zu heiraten. Eine Scheidung lässt sich also nicht rückgängig machen, sondern vom Antragsteller nur verhindern.

Wie kann eine einvernehmliche Scheidung zurückgenommen werden?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt kann daher der Scheidungsantrag nach herrscheinder Meinung bis zur Rechtskraft der Scheidung jederzeit zurückgenommen werden. Zu beachten ist, dass das Zurücknehmen der Scheidung auch unmittelbare Folgen für die Kosten hat.

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