Wer darf an einer Petition teilnehmen?

Wer darf an einer Petition teilnehmen?

In Deutschland ist das Petitionsrecht als Grundrecht in Art. 17 Grundgesetz (GG) festgeschrieben: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. “

Werden Petitionen veröffentlicht?

Auf manchen Petitionsplattformen der Landtage hat der Petent die Wahl, ob die Petition öffentlich gelistet werden soll oder nicht. Zudem können Petitionen veröffentlicht werden, die “im Interesse der Öffentlichkeit” liegen.

Wie kann ich ein Gerichtsverfahren einleiten?

Um ein Gerichtsverfahren einzuleiten, muss der Kläger eine Klageschrift verfassen und bei Gericht einreichen. Das Gericht stellt daraufhin die Klageschrift dem Gegner zu und fordert ihn innerhalb einer bestimmten Frist zur Stellungnahme auf.

Welche Personen sind in einem Gerichtsverfahren beteiligt?

RichterInnen, StaatsanwältInnen, RechtsanwältInnen, Opfer, Beschuldigte, ZeugInnen, Geschworene … an einem Gerichtsverfahren sind mehrere Personen in verschiedenen Rollen beteiligt. Einige der Rollen sind bei Strafverfahren und Zivilverfahren gleich, andere wiederum gibt es nur bei Strafverfahren oder nur bei Zivilverfahren.

Welche Gerichtsverhandlungen sind grundsätzlich öffentlich?

Die Gerichtsverhandlungen sind – außer in Familiensachen – grundsätzlich öffentlich. Konnte sich das Gericht während der Hauptverhandlung ein ausreichendes Bild von dem Rechtsstreit machen, bestimmt es einen Termin zur Urteilsverkündung.

Was ist das Grundrecht auf Petition?

Grundrecht auf Petition. Nach Artikel 17 des Grundgesetzes hat jedermann das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden (Petitionen) an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung, insbesondere also auch an den Deutschen Bundestag, zu wenden.

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