Wer erteilt Auskunft über Elternzeit?
Fragen zur Elternzeit können Sie außerdem an eine Hotline richten, die das Servicenter der Staatskanzlei im Auftrag des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen eingerichtet hat. Sie ist erreichbar unter: 0211/837-1912 und hier.
Wo kann man sich über die Elternzeit informieren?
Weitere Informationen und persönliche Beratung erhalten Sie in einer Elterngeldstelle oder Schwangerschaftsberatungsstelle. Im Familienportal des Bundesfamilienministeriums können Sie über die Eingabe des Themas (Elterngeld) und Ihrer Postleitzahl eine Elterngeldstelle in Ihrer Nähe finden.
Welche Kasse zahlt das Elterngeld?
Wer zahlt das Elterngeld? Das Elterngeld ist eine Leistung des Bundes. Es bedeutet, dass der Bund auch das Geld dafür bereitstellt.
Wie kann man mehr Elterngeld bekommen?
Mit diesen 5 Tipps kassieren Sie mehr Elterngeld in der…
- Mehr Förderung oder mehr Einkommen.
- Berechnungsgrundlage erhöhen.
- Rechtzeitig Lohnsteuerklasse wechseln.
- Teilzeit arbeiten mit Elterngeld plus.
- Zusätzliche Partnermonate ausnutzen.
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Wann beginnt die Frist für die Beendigung der Elternzeit?
Vorzeitige Beendigung der Elternzeit. Gem. § 16 Abs. 3 BEEG muss der Arbeitgeber dem Antrag innerhalb von vier Wochen schriftlich widersprechen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Zugangs des Antrags auf Abbruch der Elternzeit. Der Arbeitgeber muss dringende betriebliche Gründe für die Ablehnung der Elternzeit anführen.
Wie lange besteht der Anspruch auf Elternzeit?
Der Anspruch auf Elternzeit besteht für maximal drei Jahre. Dabei müssen die beiden ersten Jahre der Elternzeit für die beiden ersten Lebensjahre des Kindes genommen werden. Elternzeit bis zu einem weiteren Jahr kann man dann mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes aufsparen.
Wann endete die Elternzeit?
Die Elternzeit endete damit spätestens einen Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes. Als Vater können Sie die Elternzeit unmittelbar ab der Geburt Ihres Kindes nehmen. Die Mutterschutzfrist müssen Sie nicht anrechnen lassen.
Wie kann ich die Elternzeit berechnen?
Ihre Elternzeit müssen Sie nicht berechnen. Wenn Sie einen Anspruch auf Elternzeit haben, können Sie pro Kind bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen. Ihre Elternzeit können Sie frühestens mit der Geburt Ihres Kindes beginnen, als Mutter des Kindes frühestens im Anschluss an den Mutterschutz. Die Elternzeit endet spätestens am Tag vor dem 8.