Warum wird die Halfte vom Kindergeld am Unterhalt abgezogen?

Warum wird die Hälfte vom Kindergeld am Unterhalt abgezogen?

Da das Kindergeld als Einkommen des Kindes gilt, wird beim Barunterhalt auch dann das halbe Kindergeld vom Tabellenbetrag abgezogen, wenn ein so genannter Mangelfall vorliegt. Beispiel: Das 7-jährige Kind wohnt bei der Mutter. Der Vater muss laut Düsseldorfer Tabelle 497,- Euro Kindesunterhalt zahlen.

Kann man Kindergeld teilen?

Betreuen Eltern nach der Trennung gemeinsam ihr Kind, müssen sich das Kindergeld unter sich aufteilen. Betreuen getrennt lebende Eltern gleichberechtigt die gemeinsamen Kinder, steht jedem die Hälfte vom Kindergeld zu. Der Elternteil, der das Kindergeld bezieht, muss den anderen auszahlen.

Ist es egal ob Vater oder Mutter Kindergeld beantragt?

Die wichtigste steuerliche Förderung ist das Kindergeld. Ausgezahlt wird das Kindergeld immer nur an einen Elternteil. Leben die Eltern zusammen, ist es grundsätzlich egal, ob Mutter oder Vater zum Kindergeldberechtigten bestimmt wird.

Wie lange kann das Kindergeld gezahlt werden?

Grundsätzlich gibt es das Kindergeld vom Monat der Geburt bis zum Ende des 18. Lebensjahres. Dennoch kann es unter bestimmten Voraussetzungen bis zum Abschluss des 25. Lebensjahres gezahlt werden. Dafür muss sich der Nachwuchs jedoch in einer Ausbildung befinden oder arbeitslos sein.

Wie kann ich den Kindergeld für minderjährige Kinder abziehen?

Väter oder Mütter, die den Unterhalt zahlen müssen, dürfen für ihre minderjährigen Kinder die Hälfte des Kindergelds abziehen. Um also den tatsächlich zu zahlenden Betrag zu ermitteln, muss zunächst die Hälfte des Kindergeldes vom ursprünglichen Wert der Düsseldorfer Tabelle abgezogen werden.

Wie hoch ist das Kindergeld für das erste und das zweite Kind?

Das Kindergeld beträgt seit Januar 2021 für das erste und zweite Kind 219 Euro im Monat (§ 66 Abs. 1 EStG, § 6 Abs. 1 BKGG). Die Hälfte davon – 109,50 Euro – ist zu verrechnen mit dem Kindesunterhalt. Ab dem dritten Kind beträgt das Kindergeld 225 Euro, es sind dann also 112,50 Euro abzuziehen.

Wie darf die Familienkasse das Kindergeld auszahlen?

Laut gesetzlichen Bestimmungen darf die Familienkasse beziehungsweise der Dienstherr das Kindergeld nur an den Elternteil auszahlen, bei dem das Kind nach der Trennung dauerhaft wohnt.

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