Wie sind Namensanderungen Offentlich-rechtlicher Art moglich?

Wie sind Namensänderungen Öffentlich-rechtlicher Art möglich?

Namensänderungen öffentlich-rechtlicher Art. Nach dem Gesetz zur Änderung von Familiennamen und Vornamen ist aus wichtigem Grund die Änderung des Namens eines Deutschen oder eines Staatenlosen, Flüchtlings, Asylbewerbers mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland (§1 NamÄndG) möglich.

Wie ist die Änderung von Familiennamen und Vornamen möglich?

Nach dem Gesetz zur Änderung von Familiennamen und Vornamen ist aus wichtigem Grund die Änderung des Namens eines Deutschen oder eines Staatenlosen, Flüchtlings, Asylbewerbers mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland (§1 NamÄndG) möglich. Ein Ausländer ist dabei auf die Namensänderungsbehörde seines Heimatstaates verwiesen.

Wie kann ich die Namensänderung beantragen?

Sie müssen die Namensänderung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Für Minderjährige stellt der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin den Antrag. Für die Änderung des Namens einer ganzen Familie genügt ein Antrag, auf dem alle Betroffenen aufgeführt sind.

Wie kann man über die Namensänderung informiert werden?

Um zu schauen, wen man über die Namensänderung informieren muss, kann man anhand der Kontoauszüge und der eingehenden Post sammeln, wer informiert werden muss. Häufig reicht eine Information per Email und teilweise wird für die Änderung dann noch ein Scan der Eheurkunde angefordert.

Nach der Eheschließung, der Scheidung oder dem Tod des Lebenspartners gibt eine … Die Namensänderung beantragen Sie regelmäßig beim Standesamt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Dort wird auch geprüft, ob Ihr Antrag gerechtfertigt ist.

Welche Anlässe gibt es für eine Namensänderung?

Es gibt unterschiedliche Anlässe für eine Namensänderung. Danach richtet sich teils auch, wo Sie diese beantragen. Unterscheiden Sie die Namensänderung nach bürgerlich-rechtlichen Vorschriften (Regelfall) und nach öffentlich-rechtlichen Grundsätzen (Ausnahmefälle). Der Name bestimmt die Identität einer Person.

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