FAQ

Ist die erste Beratung beim Anwalt umsonst?

Ist die erste Beratung beim Anwalt umsonst?

“Die erste Beratung beim Anwalt ist doch immer umsonst.”. Diesen Satz höre und lese ich mittlerweile sehr häufig. Er beruht offenbar auf einem weit verbreiteten Missverständnis. “Umsonst” kann eine Beratung natürlich sein, wenn der Mandant dem anwaltlichen Rat nicht folgt und es besser weiß. Dann hat sich der Anwalt möglicherweise “umsonst” bemüht.

Wie kann ich kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen?

Daneben gibt es die Möglichkeit, kostenlose Rechtsberatung im Online-Bereich in Anspruch zu nehmen. Hierbei ist von der sogenannten Rechtsauskunft die Rede, bei der durch die jeweiligen Anbieter nur eine erste grobe Einschätzung in Bezug auf die Fragestellung gegeben wird. Keineswegs ist die Rechtsberatung in dieser Form eine verbindliche.

Ist eine anwaltliche Beratung kostenlos?

Er beruht offenbar auf einem weit verbreiteten Missverständnis. “Umsonst” kann eine Beratung natürlich sein, wenn der Mandant dem anwaltlichen Rat nicht folgt und es besser weiß. Dann hat sich der Anwalt möglicherweise “umsonst” bemüht. Aber sicherlich nicht kostenlos. Denn selbstverständlich hat eine anwaltliche Beratung ihren Preis.

Wie kann eine juristische Beratung erfolgen?

Juristische Beratung ist über verschiedene Kommunikationskanäle möglich. Rechtsberatung kann telefonisch oder persönlich erfolgen. In Deutschland wird die Rechtsberatung in einem Gesetz geregelt. Grundlage bildet hierfür das zuvor bereits erwähnte Rechtsdienstleistungsgesetz, welches seit dem 1.

Wie haftet der Anwalt bei einem Beratungsauftrag?

Bei einem Beratungsauftrag ist der Anwalt hingegen verpflichtet, umfassend den Sachverhalt zu klären und sich zur Rechtslage zu informieren. Er haftet entsprechend auch für die Folgen seiner Empfehlungen und Ratschläge.

Wie hoch ist die Beratungsleistung beim Anwalt?

Hängt doch davon ab, wie viel an Gebühren der Anwalt für seine Beratungsleistung maximal in Rechnung stellen darf und welche Beratungsleistung der Verbraucher dafür erwarten kann. Für Verbraucher gilt nach § 34 RVG, dass für das „erste Gespräch“ beim Anwalt (Erstberatung) höchstens 190 €, zzgl.

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