FAQ

Kann man eine Therapie machen ohne das die Eltern davon wissen?

Kann man eine Therapie machen ohne das die Eltern davon wissen?

Jugendliche können sich auch ohne Wissen der Eltern an einen Psychotherapeuten in eigener Praxis wenden. In der Regel können gesetzlich versicherte Jugendliche ab 15 Jahren die Psychotherapie selbstständig bei der Krankenkasse beantragen.

Kann ich mein Kind zur Therapie zwingen?

Das Saarländische OLG stellte in Fortführung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts klar, dass eine Kindesmutter nicht zur Durchführung einer Psychotherapie gezwungen werden kann. Insbesondere stelle § 1666 BGB hierzu keine hinreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlage dar.

Was ist die Einwilligung der Eltern bei der Behandlung von Kindern?

Die Einwilligung der Eltern bei der Behandlung von Kindern. Wer von beiden Eltern bei der Behandlung von Kindern die Einwilligung erteilen muss und in welchem Ausmaß die behandelnden Ärzte bei diesem Punkt nachfragen müssen, hat das OLG Hamm in einem Urteil vom 29.09.2015 ausführlich begründet.

Wie hat das Kind Recht auf den Umgang mit beiden Elternteilen?

Nach § 1684 Abs. 1 BGB hat das Kind ein Recht auf den Umgang mit beiden Elternteilen. Gemäß § 1684 Abs. 2 BGB besteht sogar eine Loyalitätspflicht, nach welcher die Mutter alles zu unterlassen hat, was die Beziehung zum anderen Elternteil beeinträchtigt oder dessen Erziehung erschwert.

Wie darf ein Elternteil den Umgang verweigern?

Ein Elternteil darf dem anderen Elternteil den Umgang nur verweigern, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, wie bspw. Kindesmisshandlung, Kindesmissbrauch, schwere Verhaltensauffälligkeiten des Kindes nach Aufenthalt mit Umgangsberechtigtem, Entführungsgefahr, Drogen- und Alkoholmissbrauch des Umgangsberechtigten oder ansteckende Krankheiten.

Kann der Vater das Umgangsrecht für das Kind verweigern?

Es ist in jedem Fall davon abzuraten, dem Vater das Umgangsrecht für das Kind ohne Grund zu verweigern. Der Vater hat in diesem Fall die Möglichkeit, das Umgangsrecht einzuklagen. In solchen Fällen ordnet das Familiengericht gemäß § 1684 Abs. 3 BGB die Gestaltung vom Umgangsrecht an, welche dem Kindeswohl dienen soll.

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