Wie kann ich eine Petition an das Europäische Parlament richten?
Gemäß des Artikels 194 des EG-Vertrages haben natürliche als auch juristische Personen, die ihren Wohnsitz in der EU nachweisen können, das Recht, eine Petition an das Europäische Parlament zu richten. Die Voraussetzung dabei wird sein, dass der Gegenstand dieser Petition in den Kompetenzbereich der EU fällt.
Wie muss eine Petition gewürdigt werden?
Die Eingabe muss zwingend auf schriftlichem Wege erfolgen, der Absender muss klar zu erkennen sein. Es besteht ein gesetzlich fundierter Anspruch darauf, dass die Petition gewürdigt wird, was sich darin äußert, dass sie entgegenkommen werden wird und der Einreichende einen Bescheid über den Erfolg bekommt.
Welche Rechte verleiht eine zulässige Petition?
17 GG verleiht demjenigen, der eine zulässige Petition einreicht, ein Recht darauf, dass die angegangene Stelle die Eingabe nicht nur entgegennimmt, sondern auch sachlich prüft und dem Petenten zum mindesten die Art der Erledigung schriftlich mitteilt.‘.
Was ist die Möglichkeit und ebenso die Zulässigkeit von Petitionen?
Die Möglichkeit und ebenso die Zulässigkeit von Petitionen ist eine mehr als wesentliche und anerkannte Grundlage der demokratischen Grundordnung, der Grundrechte eines jeden Bürgers:
Kann eine Petition zugelassen werden?
Eine Petition kann nur zugelassen werden, wenn sie Angelegenheiten berührt, die in den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union fallen, und wenn sie den Petenten unmittelbar betrifft. Die zuletzt genannte Bedingung wird sehr weit ausgelegt.
Wie können Petitionen auf der Seite des Petitionsausschusses unterstützt werden?
Petitionen können auf der Seite des Petitionsausschusses öffentlich gemacht und dort mitgezeichnet, also unterstützt, werden. Eine solche Petition muss aber von allgemeinem Interesse sein und darf nicht lediglich Bagatellen thematisieren.
Wie kann ich eine Petition elektronisch übersenden?
Sie muss ihren Initiator, Petent genannt, ausweisen. Seit 2005 gibt es die Möglichkeit, eine Petition über ein Online-Formular des Deutschen Bundestages elektronisch zu übersenden. . Liegt die Petition dem Ausschuss vor, bittet dieser die zuständigen Institutionen (z.B. Ministerien, Bundesämter) um eine Stellungnahme und prüft danach die Petition.