Was ist eine Scheidung und wer darf sie vollziehen?
Fazit. Eine Scheidung ist nur möglich, wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen und seit einem Jahr getrennt leben oder zumindest ein Ehegatte die Scheidung möchte und die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben. Nur in seltenen Härtefällen kann auf das Trennungsjahr verzichtet werden („Blitzscheidung“).
Was darf ich als Ehepartner?
Mit der standesamtlichen Eheschließung hat der Ehegatte das Recht auf Herstellung der ehelichen Gemeinschaft. Das beinhaltet ein Zusammenleben bis hin zum Geschlechtsverkehr. Allerdings sind diese Rechte nicht (mehr) mit Zwangsmitteln durchsetzbar. Oftmals spielt Unterhalt erst ab der Trennung eine Rolle.
Wie finanzieren sie ihre Scheidung?
Sind Sie nicht liquide, finanzieren Sie Ihre Scheidung damit, dass Ihr Ehepartner möglicherweise verpflichtet ist, Ihnen einen Verfahrenskostenvorschuss zu zahlen oder Sie Anspruch auf staatliche Verfahrenskostenhilfe haben. Ungeachtet der Kosten sollten Sie alles dafür tun, dass Sie Ihre Scheidung so kostengünstig als möglich abwickeln können.
Wie geht es mit einer Scheidung?
Auch wenn Ihr Partner auf die Scheidung drängt, raten wir: Überstürzen Sie nichts. Bei einer Scheidung werden Regelungen getroffen, die weitreichende Auswirkungen in die Zukunft haben. Oft geht es auch um Unterhaltsansprüche und die Absicherung im Alter. Da muss jede Regelung gut überlegt sein.
Was ist Voraussetzung für die Scheidung der Ehe?
Voraussetzung für die Scheidung der Ehe Das Scheitern der Ehe ist bewiesen, wenn die Eheleute mindestens 1 Jahr getrennt leben und beide sich einvernehmlich scheiden lassen wollen oder die Eheleute mindestens 3 Jahre getrennt leben, auch wenn ein Ehegatte keine Scheidung will.
Ist es schwierig eine Ehe zu scheiden?
Wenn die Ehepartner weniger als ein Jahr getrennt leben, ist es am schwierigsten, eine Ehe zu scheiden. Für eine solche Scheidung müssen Gründe für den Scheidungsantrag vorliegen, die eine unzumutbare Härte für das Fortsetzen der Ehe darstellen (§ 1565 Absatz 2 BGB).