FAQ

Ist die Frage nach der Schuld an der Scheidung relevant?

Ist die Frage nach der Schuld an der Scheidung relevant?

Die Frage nach der Schuld an der Scheidung, ist nicht relevant. Die Ehe ist gescheitert und nun sollte es allein darum gehen, diesen Abschnitt hinter sich zu lassen und neue Lebensperspektiven zu schaffen. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann hierfür den Weg ebnen.

Ist das Scheidungsverfahren bei dem örtlich zuständigen Familiengericht anhängig?

Ist das Scheidungsverfahren zunächst einmal bei dem örtlich zuständigen Amtsgericht/Familiengericht anhängig und zieht einer der beteiligten Ehegatten während des laufenden Scheidungsverfahrens um, ist dies für die (weitere) örtliche Zuständigkeit des Gerichts unerheblich, es bleibt weiterhin das zunächst angerufene Familiengericht zuständig.

Welche Amtsgericht sind sachlich zuständig für ein Scheidungsverfahren?

Sachlich zuständig für ein Scheidungsverfahren ist das Familiengericht beim örtlich zuständigen Amtsgericht. Welches Amtsgericht und damit Familiengericht örtlich zuständig ist zur Durchführung des Scheidungsverfahrens, ist in § 122 FamFG geregelt.

Wie können die Ehegatten das Recht auf ihre Scheidung bestimmen?

Die Ehegatten können das auf ihre Scheidung anwendbare Recht selbst bestimmen. Dabei können sie beispielsweise das Recht des Staates wählen, dessen Staatsangehörigkeit einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Rechtswahl besitzt.

Welche Gründe führen zu einer Trennung oder Scheidung?

Es gibt so viele Gründe, die dazu führen können, dass die Gedanken an eine Trennung / Scheidung überhand gewinnen. Sie machen es sich mit der Entscheidung bestimmt nicht einfach und haben eventuell schon öfters überlegt, dass Sie Ihre Partnerschaft nicht mehr weiterführen wollen.

Ist der Ablauf der Scheidung beschleunigt?

Tipp: Der gesamte Ablauf der Scheidung lässt sich beschleunigen, wenn bereits im Vorfeld eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen wurde. Sollte dies nicht erfolgt sein, besteht immer auch die Möglichkeit, während des Gerichtstermins über die noch strittigen Punkte einen Vergleich zu schließen.

Was passiert mit einem Haus nach der Scheidung?

Für die Frage, was mit einem Haus nach der Scheidung passiert, ist ausschlaggebend, wem das Haus gehört. Also: Wer im Grundbucheintrag als Eigentümer steht. Nur ein Ehegatte ist Eigentümer: In diesem Fall gehört ihm oder ihr das Haus auch nach der Scheidung. Die Eigentumsverhältnisse ändern sich nicht.

Wie kann ich eine gemeinsame Scheidung beauftragen?

Nur wenn beide Ehepartner die Fronten schon geklärt haben und eine gemeinsame Einigung erzielt wurde, wird es genügen, einen gemeinsamen Anwalt für die Scheidung zu beauftragen, der den Scheidungsantrag einreicht.

Wann haben sie und ihr Anwalt einen Monat Zeit für die Scheidung?

Für die schriftliche Begründung haben Sie und Ihr Anwalt dann erneut einen Monat Zeit (§ 71 Absatz 2 FamFG). Das bedeutet im Umkehrschluss: Wenn Sie oder Ihr Ehegatte nach Erhalt des Scheidungsbeschlusses innerhalb eines Monats keine Beschwerde einlegen, wird die Scheidung automatisch rechtskräftig.

Was genügt bei einer einvernehmlichen Scheidung?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt ein Anwalt! Eine Partei beauftragt den Rechtsanwalt, der den Scheidungsantrag einreicht, die andere Partei muss dann nur noch der Scheidung zustimmen. Handelt es sich hingegen um eine streitige Scheidung, müssen sich beide Ehegatten durch einen eigenen Rechtsanwalt vertreten lassen.

Wie kann ich eine einvernehmliche Scheidung beauftragen?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es jedoch durchaus aus, nur einen gemeinsamen Anwalt für Familienrecht zu beauftragen. Das spart vor allem Kosten! Bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung handelt es sich um eine zwischen den Ehepartnern festgelegte Vereinbarung.

Was ist Voraussetzung für die Scheidung der Ehe?

Voraussetzung für die Scheidung der Ehe Das Scheitern der Ehe ist bewiesen, wenn die Eheleute mindestens 1 Jahr getrennt leben und beide sich einvernehmlich scheiden lassen wollen oder die Eheleute mindestens 3 Jahre getrennt leben, auch wenn ein Ehegatte keine Scheidung will.

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