Wie kann ich einen Antrag auf Erwerbsminderung einreichen?
Nein, der Antrag auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung oder im Alter muss beim zuständigen Sozialamt eingereicht werden. Wie muss ich den Antrag stellen? Das Antragsformular finden Sie in der Regel im Internet auf der entsprechenden Seite von Jobcenter bzw.
Wie kann ich einen Antrag auf Grundsicherung einreichen?
Arbeitssuchende müssen sich mit einem Antrag auf die Grundsicherung an das für ihren Wohnort zuständige Jobcenter wenden. Der Antrag auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung oder im Alter muss dagegen beim zuständigen Sozialamt eingereicht werden.
Wie finden sie den Antrag für die Grundsicherung im Sozialamt?
Sie finden das für die Grundsicherung relevante Antragsformular aber auch im Internet auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit. Der Antrag für die Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwersbminderung kann ebenfalls im Internet heruntergeladen werden. Sie können jedoch auch vor Ort im Sozialamt danach fragen.
Kann ich mich mit einem Antrag auf Grundsicherung an das Jobcenter wenden?
Arbeitssuchende müssen sich mit einem Antrag auf die Grundsicherung an das für ihren Wohnort zuständige Jobcenter wenden. Gilt das auch, wenn ich Grundsicherung im Alter beantragen möchte?
Wie ist die schriftliche Antragstellung vorzuziehen?
Die schriftliche Antragstellung ist der mündlichen daher vorzuziehen. Unser Muster des Antrags auf Teilzeit können Sie sich auch herunterladen. Es steht Ihnen als Word- sowie als Pdf-Dokument ganz kostenlos zur Verfügung. Alles, was Sie noch tun müssen, ist die Modifizierung der Vorlage vorzunehmen.
Kann ein Antrag jederzeit zur Verfügung gestellt werden?
Ein Antrag kann jederzeit zurükgenommen werden; allerdings nur, solange noch keine Entscheidung getroffen wurde. Wenn man z.B. beim Arbeitsamt einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellt und darüber noch nicht entschieden wurde, kann der Antragsteller den Antrag zurücknehmen.
Welche betrieblichen Gründen muss der Antrag getragen werden?
Auch betrieblichen Gründen muss hier entsprechend Rechnung getragen werden (z. B. bestimmte Arbeitsabläufe). Diese sind bestenfalls schon beim Antrag auf Teilzeit zu berücksichtigen. Lehnt Ihr Arbeitgeber Ihren Antrag ab, haben Sie grundsätzlich das Recht, gerichtlich gegen diese Entscheidung vorzugehen.