Was ist ein Kindergeldbescheid?
Nur wer erstmalig oder erneut Kindergeld beantragt, bekommt einen schriftlichen Bescheid. Bisher war die Familienkasse nicht verpflichtet, den Eltern einen schriftlichen Kindergeldbescheid zu schicken. In diesem Fall gilt die Auszahlung des Geldes als Bekanntgabe des Bescheides.
Wer sollte das Kindergeld bekommen?
Kindergeld wird für ein Kind immer nur einem Elternteil gezahlt. Wenn die Eltern getrennt leben, dann bekommt das Elternteil das Kindergeld, bei dem das Kind die meiste Zeit lebt. Wenn der andere Elternteil Unterhalt zahlen muss, dann verringert sich der Unterhalt um die Hälfte des Kindergeldes.
Wann verliere ich den Anspruch auf Kindergeld?
Von der Geburt des Kindes bis zum 18. Lebensjahr hinaus gibt es in Normalfall kein Kindergeld mehr, selbst wenn das Kind noch studiert oder noch keinen Arbeitsplatz gefunden hat. Kinder mit Behinderung, die sich nicht selbst unterhalten können, sind davon ausgenommen.
Welche Voraussetzungen haben sie für Kindergeld?
Voraussetzungen für Kindergeld Sie haben Anspruch auf Kindergeld, wenn Ihr Kind unter 18 Jahren ist (unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch Kindergeld für volljährige Kinder beantragen und erhalten), Sie Ihr Kind regelmäßig versorgen und es in Ihrem Haushalt lebt (das gilt auch für Stiefkinder, Enkelkinder oder Pflegekinder) und
Was ist ein Kindergeld für alle Familien?
Volltextalternative zum Erklärfilm Kindergeld. Kindergeld erhalten alle Familien unabhängig vom Einkommen. Es wird grundsätzlich für alle Kinder bis 18 Jahre gezahlt. Ist Ihr Kind arbeitslos, wird das Kindergeld bis 21 Jahre gezahlt. Befindet sich Ihr Kind in Ausbildung, erhalten Sie Kindergeld bis 25 Jahre.
Wann erhalten Eltern das Kindergeld?
Im Laufe eines Kalenderjahres erhalten Eltern zunächst das Kindergeld. Das Finanzamt prüft dann im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung, ob für die Eltern die Freibeträge für Kinder oder das ausbezahlte Kindergeld günstiger ist.
Hat es Geschwister keinen Anspruch auf Kindergeld?
Lebt eines Ihrer Kinder nicht in Ihrem Haushalt, haben Sie keinen Anspruch auf Kindergeld für dieses Kind. Hat es Geschwister , für die Sie die Leistung beanspruchen können, wird es „Zählkind“ genannt. Der Grund: Wird das Kindergeld für seine Geschwister berechnet, wird es mit dazu gezählt.