Wie kommt die Strafe bei einer Bedrohung an?
Bei einer Bedrohung muss der Täter also nicht zwingend ins Gefängnis, sondern kann auch alternativ eine Geldstrafe auferlegt bekommen. Bedrohung (© Sabphoto / Fotolia.com) Wie die Strafe konkret bei einer Verurteilung wegen Bedrohung ausfällt, kommt auf den jeweiligen Einzelfall an. Dabei spielen verschiedenste Faktoren eine Rolle.
Wie ist der Tatbestand der Bedrohung geregelt?
Der Tatbestand der Bedrohung ist in § 2412 StGB geregelt. Es handelt sich hierbei um ein sogenanntes Gefährdungsdelikt. Es muss also nicht zu einer Verletzung eines Rechtsguts kommen. Vielmehr genügt die bloße Verursachung einer Gefahr bereits, um den Tatbestand der Bedrohung bejahen zu können.
Wie kann vom Tatbestand der Bedrohung ausgegangen werden?
Damit vom Tatbestand der Bedrohung ausgegangen werden kann, muss der Täter einer anderen Person gegenüber mit einem Verbrechen drohen. Dieses kann gegen diese Person selbst oder gegen eine ihr nahestehende Person gerichtet sein.
Ist die Bedrohung von der Nötigung bestraft?
Abzugrenzen in der Praxis ist die Bedrohung oftmals von der Nötigung nach § 240 StGB. Dort heißt es in Absatz 1: „Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
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Ist die Bedrohung von Nötigung nach § 240 StGB erforderlich?
Abzugrenzen in der Praxis ist die Bedrohung oftmals von der Nötigung nach § 240 StGB. Für eine Nötigung ist also keine Drohung mit einem Verbrechen notwendig, wie es die Bedrohung nach § 241 StGB voraussetzt.
Ist das Einwählen ins Darknet illegal?
Das Einwählen ins Darknet ist nicht illegal. Sind Sie erst einmal „drin“, ist allerdings der Raum für illegale Aktivitäten geöffnet. Die gängigen Suchmaschinen funktionieren im anonymen Internet allerdings nicht. Wollen Sie eine bestimmte Seite aufrufen, ist dies nur über sogenannte Linklisten möglich.