Wer kann ein psychologisches Gutachten beantragen?
Grundsätzlich steht es jedem frei ein Gutachten zu beauftragen, in der Regel wird hierfür jedoch die Einwilligung der zu begutachtenden Person nötig sein. Vor allem, weil ein wissenschaftlich und rechtlich haltbares Gutachten stets durch Befragung und Analyse in Kooperation mit einer Person erstellt wird.
Wer trägt Kosten für Familienpsychologisches Gutachten?
Die Kosten trägt im falle der Verfahrenskostenhilfe der Staat. In allen anderen Fällen werden die Kosten normalerweise gegeneinander aufgehoben, was bedeutet, dass jeder Elternteil die Hälfte der Kosten tragen muss.
Was sind die Voraussetzungen für den Entzug des Sorgerechts?
Dazu gehören unter anderem die Unterbringung, die finanzielle Situation und das Umfeld, in dem es aufwächst. Der Entzug des Sorgerechts ist entsprechend § 1666 BGB allerdings die letzte Maßnahme, die das Familiengericht ergreift, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.
Wie lange hat ein Richter für einen Sorgerechts-Entzug entscheiden können?
170 Minuten hat ein Richter für einen Fall von Sorgerechts-Entzug – so ist der innerbetriebliche Richtwert. Doch kann man in nicht einmal drei Stunden über eine Familie entscheiden? Nein. Es müssen Akten gelesen werden, Gutachter beauftragt, Gespräche geführt werden, man muss sich in Kinder – verschüchtert, gehemmt – einfühlen.
Wie kann ein geteiltes Sorgerecht erteilt werden?
In einem solchen Fall kann ein geteiltes Sorgerecht erteilt werden, daf r ist jedoch von den Eltern ein spezieller Antrag zu stellen. Die Regel bildet jedoch das gemeinsame Recht zur Sorge, in dem beide Elternteile ber alle Belange des Kindes gemeinsam entscheiden k nnen.
Was sind die Gesetzesregelungen zum Sorgerecht?
Gesetzesregelungen zum Sorgerecht. Als Personensorge definiert das Gesetz die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen (§ 1631 BGB). Beide Elternteile haben dieses Recht in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben.