Welche gesetzliche Regelung gibt es bei einer Trennung und Scheidung?
Eine allgemeine gesetzliche Regelung gibt es nicht, was mit dem Haus oder der Eigentumswohnung bei einer Trennung und Scheidung geschieht. In einem gerichtlichen Scheidungsverfahren wird nicht über das gemeinsame Haus oder die Eigentumswohnung entschieden.
Was geschieht mit Wohneigentum bei einer Scheidung?
Das geschieht mit Wohneigentum bei einer Scheidung. Beim sogenannten « Alleineigentum » gehört die Immobilie nur einem Eigentümer. Beim « Gesamteigentum » ist die Immobilie gemeinsames Eigentum. Und zwar unabhängig davon, wer wie viel Geld in die Immobilie investiert hat. Geregelt wird das Gesamteigentum entweder durch einen Vertrag…
Wer kann das Haus bei der Scheidung behalten?
Das heißt: Der Alleineigentümer oder die Alleineigentümerin kann das Haus bei der Scheidung behalten. Sind beide Partner als Eigentümer eingetragen, gehört das Haus beiden Personen. Tipp: Wenn Sie nicht wissen, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, benötigen Sie einen Grundbuchauszug.
Wie ist die Errungenschaft bei der Scheidung geteilt?
Bei der Scheidung wird die Errungenschaft zwischen den Eheleuten je zur Hälfte geteilt. Wem die Immobilie gehört, ist im Grundbuch ersichtlich. In der Schweiz gibt es verschiedene Eigentumsformen. Beim sogenannten « Alleineigentum » gehört die Immobilie nur einem Eigentümer. Beim « Gesamteigentum » ist die Immobilie gemeinsames Eigentum.
Was passiert mit einem Haus nach der Scheidung?
Für die Frage, was mit einem Haus nach der Scheidung passiert, ist ausschlaggebend, wem das Haus gehört. Also: Wer im Grundbucheintrag als Eigentümer steht. Nur ein Ehegatte ist Eigentümer: In diesem Fall gehört ihm oder ihr das Haus auch nach der Scheidung. Die Eigentumsverhältnisse ändern sich nicht.
Wie müssen sie sich einig sein bei der Scheidung?
Sie müssen sich also einig sein, wenn sie zum Beispiel das Haus verkaufen wollen. Bei der Scheidung haben die Partner denselben Anspruch auf das Gesamteigentum. In der Regel haben sie aber im Ehevertrag geregelt, wer wegen der Finanzierung wie stark beteiligt ist. Im Vertrag kann auch ein Haus als Eigengut vom Gesamtgut ausgegliedert werden.