Wo wird der Pflegepauschbetrag eingetragen?
Den Pauschbetrag für die Betreuung eines hilfsbedürftigen Menschen können Sie im Mantelbogen Ihrer Einkommenserklärung als Pauschbetrag unter „außergewöhnliche Belastungen“ in Zeile 65 und 66 eintragen. Einen Nachweis für Ihre unentgeltliche Pflege müssen Sie nicht liefern.
Was ist Behinderungsbedingte fahrtkostenpauschale?
Seit 2021 wird in einem neuen Gesetz eine behinderungsbedingte Fahrtkosten-Pauschale geregelt. Das heißt: Menschen mit dem Merkzeichen „aG“, „Bl“, „TBl“ oder „H“ steht ab der Steuererklärung 2021 ein Pauschbetrag von 4.500 Euro zu. Diesen können sie verwenden, ohne die Kosten nachweisen zu müssen.
Wann kann ich den Pflegepauschbetrag beantragen?
Anspruch auf einen Pflegepauschbetrag hat, wer eine pflegebedürftige Person in deren oder in seiner eigenen Wohnung betreut und pflegt. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige über einen Pflegegrad 4 oder 5 verfügt.
Wo trägt man in der Steuererklärung den Pflegegrad ein?
Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Übersteigen die Kosten für die Pflege eine sog. „zumutbare Belastungsgrenze“, können sie unter dem Punkt „außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden.
Welche Kosten trägt der umgangsberechtigte Elternteil?
Die Kosten des Umgangs trägt der umgangsberechtigte Elternteil. Der andere Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich lebt, braucht sich an den Kosten grundsätzlich nicht zu beteiligen. Er kann sich darauf beschränken, das Kind zum verabredeten Zeitpunkt an der Wohnungstür zu übergeben.
Wie können Fahrtkosten abgezogen werden?
Dann können Fahrtkosten abgezogen werden, die den Betrag des halben Kindergeldanteils von 102,- Euro/Monat übersteigen. Abgezogen werden können aber nur die konkreten Mehrkosten, also die Mehrkosten einer Fahrkarte bzw. die zusätzlichen Benzinkosten, aber nicht etwa eine Kilometerpauschale.
Kann der Vater die Verpflegung vom Vater abziehen?
In dieser Zeit wird es natürlich vom Vater verpflegt. Kann der Vater diese Kosten abziehen? Grundsätzlich: Nein! Die durch den Umgang entstehenden Kosten (Fahrtkosten, Kosten der Verpflegung und der Unterbringung des Kindes) können bei der Berechnung des Unterhalts grundsätzlich nicht vom Einkommen abgezogen werden.
Wie lange besteht der Anspruch auf Kinderkrankengeld?
Ist das Kind unter 12 Jahre (mit dem 12. Geburtstag entfällt der Anspruch – auch bei laufendem Bezug!) besteht pro (gesetzlich versichertem) Elternteil ein Anspruch auf Kinderkrankengeld von 10 Arbeitstagen im Jahr pro Kind. Alleinerziehende haben einen Anspruch auf 20 Arbeitstage.