Ist der Vormund Erbberechtigt?
Grundsätzlich kann jede Person als Vormund im Testament bestimmt werden sowie ein Ersatz-Vormund. Wird ein Vormund nicht bestellt und beide Eltern verstorben oder als Verwalter ausgeschlossen, muss das Familiengericht entscheiden, wer in Zukunft als Vormund des Minderjährigen das Erbe verwalten soll.
Wem steht ein gesetzlicher Betreuer zu?
Rechtliche Betreuung bekommen Menschen, die nicht in der Lage sind, für sich selbst zu entscheiden. Das können zum Beispiel Menschen sein, die eine geistige Erkrankung oder Behinderung haben. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein. In Deutschland haben etwa 1,3 Millionen Menschen einen rechtlichen Betreuer.
Kann ein Entmündigter erben?
Nein. Ein Erbe muss weder urteilsfähig noch mündig sein. Ihr Sohn ist also auf alle Fälle erbberechtigt. Sollte das Erbe dann überschuldet sein, können Sie als Vormund die Erbschaft innert drei Monaten für Ihren Sohn ausschlagen.
Warum brauche ich einen Vormund oder eine Vormundin?
1. Warum brauche ich einen Vormund oder eine Vormundin? Kinder können und dürfen noch nicht alle Entscheidungen alleine treffen. Bis du 18 Jahre alt bist, müssen die Eltern auch für dich unterschreiben, z.B. bei der Anmeldung in einem Verein oder wenn du ein Handy kaufst.
Was sind die Rechte und Pflichten eines Vormunds?
Rechte und Pflichten eines Vormunds Der Vormund hat das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen des Mündels zu sorgen, insbesondere das Mündel zu vertreten. Ist der Vormund nicht durch die Eltern letztwillig bestimmt worden, hat das Vormundschaftsgericht nach Anhörung des Jugendamtes den Vormund auszuwählen.
Wie kann ein Gericht die Vormundschaft anordnen?
Ein Gericht kann die Vormundschaft für eine minderjährige Person anordnen, wenn beispielsweise ihre Eltern verstorben sind oder ihnen das Sorgerechtentzogen wurde. Als Vormund können geschäftsfähigePersonen, mehrere Personen (beispielsweise ein Ehepaar), das Jugendamtoder ein Verein berufen werden.
Was übernimmt der Vormund für alle Lebensbereiche?
Im Unterschied zur Pflegschaft, übernimmt der Vormund die Verantwortung für alle Lebensbereiche ( §§ 1773-1895 BGB ). Nur Minderjährige können unter die Aufsicht eines Vormunds gestellt werden. Seit 1992 kann keine Vormundschaft für die Eltern mehr beantragt werden.