Was sind die Standards für den Kinderschutz-Zentrum?
Die Standards halten fest, welches Verständnis von inner- und außerfamiliärer Gewalt der Arbeit von Kinderschutz-Zentren zugrunde liegt, mit welcher Haltung die Kinderschutz-Zentren sowohl den Ratsuchenden, als auch dem Hilfesystem begegnen und welche Angebote und Leistungen ein Kinderschutz-Zentrum konstituieren.
Wie wird der Begriff Kinderschutz verstanden?
In der Kinder- und Jugendhilfe und im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff auch in einer engeren Definition verstanden, im Sinne des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung . Kinderschutz ist nicht zu verwechseln mit Jugendschutz, bei dem es auch um den Schutz junger Menschen „vor sich selbst“ geht.
Welche Jugendämter sind für Kinderschutz zuständig?
In Deutschland regeln die §§ 8a, 8b und 42 SGB VIII die Zuständigkeiten des Staates in Sachen Kinderschutz. Örtlich zuständige Jugendämter sind für alle Fälle (auch vermuteter) Gefährdungen und Verletzungen des Kindswohls zuständig. Verantwortlich ist als Vermittlungsperson die Insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutz).
Was gibt es für Kinderschutz-Organisationen?
Schutz vor Kindesmisshandlung Neben dem Jugendamt und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, gibt es weitere Kinderschutz-Organisationen. Sie setzen sich dafür ein, dass Kinder in sozialer Sicherheit aufwachsen, vor Gewalt und Kindesmisshandlung geschützt sind sowie einen kompetenten Umgang mit den Medien lernen.
https://www.youtube.com/watch?v=sPOpEcUHdH0
Was ist ein Begriff für Kinderschutz?
Erklärung zum Begriff Kinderschutz. Kinderschutz ist ein Zusammenschluss von rechtlichen Regelungen, staatlichen als auch privaten Maßnahmen sowie Institutionen, die dem Schutz von Kindern vor Beeinträchtigungen wie altersunangemessener Behandlung, Übergriffen und Ausbeutung, Verwahrlosung, Krankheit und Armut dienen sollen.
Was ist der Schwerpunkt der Arbeit der Kinderschutzdienste?
Der Schwerpunkt der Arbeit der Kinderschutzdienste liegt im Opferschutz, nicht in der Straftäterverfolgung. Im Falle der Durchführung eines Strafverfahrens informiert und begleitet eine Fachkraft des Kinderschutzdienstes Kinder bzw. Jugendliche vor, während und nach dem strafrechtlichen Verfahren.
Wie entstand die Diskussion um den Kinderschutz?
Im Zuge der Reformpädagogik entstand in den 1960er Jahren eine Diskussion um den Kinderschutz, die zusammen mit dem Gedanken der Kinderrechte dazu führte, dass unter modernem Kinderschutz vor allem der „Neue Kinderschutz“ der Arbeitsgruppe Kinderschutz, bzw. aus den USA kommend der Studien von Helfer, Kempe und Kempe zu verstehen ist.