FAQ

Wo findet die Scheidung statt?

Wo findet die Scheidung statt?

Zuständig für die Scheidung ist das Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts, in dessen Bezirk die gemeinsamen minderjährigen Kinder bei einem Ehegatten leben. Ohne Kinder der Gerichtsbezirk der Ehewohnung, wenn dort noch ein Ehegatte lebt. Ansonsten der Wohnort des anderen Ehegatten.

Wo beantrage ich getrennt lebend?

Wichtig ist es, sich beim Finanzamt mittels Formular als dauernd getrennt lebend auszuweisen. Den Antrag zu stellen, beinhaltet jedoch ein paar Tücken. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen, was Sie beachten müssen, wenn Sie den Antrag beim zuständigen Finanzamt einreichen möchten.

Wo wird geschieden?

Gelegentlich besteht die Vorstellung, dass der Scheidungsantrag beim Standesamt oder einem Notar eingereicht wird. Das ist in Deutschland nicht möglich. Hier werden Sie allein durch den Beschluss eines Familiengerichts geschieden. Ihr Scheidungsantrag muss also bei dem zuständigen Amtsgericht eingereicht werden.

Wie beantragt man das Trennungsjahr?

Das Trennungsjahr selbst muss nicht beantragt oder angemeldet werden. Es ist kein Antrag erforderlich, um das Trennungsjahr einzuleiten. Die Formulierung „Trennungsjahr beantragen“ wird umgangssprachlich oft verwendet, wenn nach einem Jahr Trennung die Scheidung eingereicht wird.

Wie können sie eine Scheidung beantragen?

Sie müssen Ihre Scheidung beim örtlich für Sie zuständigen Familiengericht beantragen. Dazu müssen Sie einen Scheidungsantrag einreichen. Darin beantragen Sie, dass Ihre Ehe geschieden wird. Nur der Familienrichter kann Ihre Ehe scheiden. Das Standesamt, wo Sie die Ehe einst abgeschlossen haben, ist dafür nicht zuständig.

Welche Vorschriften gelten für die Scheidung?

Es gelten bestimmte Vorschriften. Voraussetzung dafür, dass Sie die Scheidung beantragen können, ist der Ablauf des Trennungsjahres nach der Trennung. Sie müssen also wenigstens ein Jahr von Ihrem Ehepartner getrennt leben.

Was genügt bei einer einvernehmlichen Scheidung?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt ein Anwalt! Eine Partei beauftragt den Rechtsanwalt, der den Scheidungsantrag einreicht, die andere Partei muss dann nur noch der Scheidung zustimmen. Handelt es sich hingegen um eine streitige Scheidung, müssen sich beide Ehegatten durch einen eigenen Rechtsanwalt vertreten lassen.

Kann man sich einvernehmlich scheiden lassen?

Wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen, benötigt nur der Ehepartner, der den Antrag einreichen soll, eine Anwältin bzw. einen Anwalt. Der andere Ehepartner muss nur noch zustimmen und muss dafür nicht rechtlich vertreten werden.

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