Ist es erlaubt das Telefon einer fremden Person anzuzapfen?

Ist es erlaubt das Telefon einer fremden Person anzuzapfen?

Wie oben beschrieben ist es nicht so einfach erlaubt, das Telefon einer fremden Person anzuzapfen. Bevor der Staat – hier also meist die Polizei – ein Telefon abhören darf, muss ein Richter das anordnen. In wenigen Fällen reicht auch die Genehmigung der Staatsanwaltschaft.

Kann man unbefugt ein Telefongespräch aufzeichnen?

Zeichnen Sie unbefugt ein Telefongespräch auf, können Sie sich sogar nach § 201 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar machen. In Ausnahmefällen können gesetzliche Erlaubnisnormen das Aufzeichnen gestatten. Ein Beispiel ist das landesrechtlich zulässige Mitschneiden von Notrufen über die Nummer 110 und 112.

Was ist eine angenehme Telefonstimme?

Eine angenehme Telefonstimme ist ein wesentliches Werkzeug um richtig zu telefonieren. Denn durch den Wegfall des Wirkungsfaktors „Körper“, mit dem man im Telefonat nicht wirken kann, erhöht sich beim Telefonieren der Wirkungsfaktor unserer Stimme von 38 % auf bis zu 85 %.

Wie dürfen geschäftliche Telefongespräche aufgezeichnet werden?

Geschäftliche Telefongespräche dürfen ausschließlich mit Einwilligung beider Gesprächsteilnehmer aufgezeichnet werden. Bei der Einführung der Aufzeichnung von Kundengesprächen sollte beachtet werden, dass bei fehlender oder unwirksamer Einwilligungserklärung neben Geld- und Gefängnisstrafen auch erhebliche Imageschäden für das Unternehmen drohen.

Was sind die Rechtsgrundlagen für das Abhören von Gesprächen?

In Frage kommende Rechtsgrundlagen für das Abhören von Gesprächen kann § 28 Absatz 1 Satz Nr. 1 oder 2 BDSG sein. Diese werden aber meist abgelehnt. Als Basis dient hier das Abwägen zwischen den Geschäftsinteressen eines Betriebes und den Interessen der Mitarbeiter und Kunden, die zu schützen sind.

Was schützt die Beschwerdeführer an der telefonischen Konversation?

Die Beschwerdeführer seien zudem in ihrem Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Fernmeldegeheimnisses verletzt. Dieses schütze die Vertraulichkeit aller mit technischen Mitteln des Fernmeldeverkehrs weitergegebenen Mitteilungen. Der Schutz des Art. 10 Abs. 1 GG erfasse sämtliche Teilnehmer an der telefonischen Konversation.

Ist es vertraulich zu streuen am Telefon?

Sollten Sie aber bemerken, dass andere Personen immer wieder über Informationen verfügen, die Sie nur in vertraulicher Form am Telefon weitergegeben haben, besteht der Verdacht auf Abhören. Sie sollten versuchen, eine Info am Telefon zu streuen, die so nicht richtig ist.

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