Was kostet eine Scheidung ohne Streit?

Was kostet eine Scheidung ohne Streit?

Im günstigsten Fall – bei einem Verfahrenswert (Mindeststreitwert) von 4.000 € (3.000 € für die Scheidung selbst und 1.000 € für den Versorgungsausgleich) – kostet eine einvernehmliche Scheidung (nur ein Anwalt wird beauftragt) etwa 1.130 €, wobei 3/4 für den Anwalt und 1/4 für das Gericht aufgebracht werden müssen.

Warum Anwaltszwang bei Scheidung?

Der Grund für den Anwaltszwang liegt darin, dass vor dem Gericht ein bestimmtes Verfahren einzuhalten ist. Der Scheidungsanwalt kennt dieses Verfahren und die vorgeschriebenen Formulare. Er weiß, welche Informationen wichtig sind. Zudem kann eine Scheidung finanziell und persönlich weitreichende Folgen haben.

Wie wird die Online-Scheidung behandelt?

Die Online-Scheidung wird von den Familiengerichten wie eine normale Scheidung behandelt und anerkannt. Lediglich im mündlichen Scheidungstermin müssen Sie persönlich anwesend sein. Vor allem, wenn Sie im Ausland wohnen, ist die Online-Scheidung von Vorteil, um Ihre Scheidung ohne großen Aufwand zu bewerkstelligen.

Was ist eine Scheidung?

Eine Scheidung ist nichts, was Sie mal eben so erledigen. Es gibt Themen, wie Scheidungskosten und Scheidungsfolgen, über die Sie sich informieren sollten. Dennoch haben Sie es teils selbst in der Hand, Ihr Scheidungsverfahren so abzuwickeln, dass Sie möglichst ohne allzu große Komplikationen geschieden werden und in Ihr neues Leben starten können.

Wie endet die scheidungsdauer?

Die Scheidungsdauer endet erst mit der Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses, also wenn keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden können. Rechtsmittel gegen den Scheidungsbeschluss ist die Beschwerde, die innerhalb von einem Monat nach Zustellung des schriftlichen Beschlusses möglich ist.

Was ist die Rechtskraft der Scheidung?

Rechtskraft der Scheidung. Die Scheidungsdauer endet erst mit der Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses, also wenn keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden können. Rechtsmittel gegen den Scheidungsbeschluss ist die Beschwerde, die innerhalb von einem Monat nach Zustellung des schriftlichen Beschlusses möglich ist.

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