Wie werden die Verwandten des anderen Ehepartners miteinander verbunden?
Dadurch werden die Verwandten des einen Ehepartners mit den Verwandten des anderen Ehepartners durch das Band gegenseitiger Schwägerschaft verbunden; zwei Familienverbände werden so miteinander verknüpft, und zwar nicht etwa bloß für die Dauer der sie verbindenden Ehe, sondern für immer.
Kann der neue Ehepartner auf Familienunterhalt in Anspruch nehmen?
Das Kind kann jedoch verlangen, dass der Vater seine neue Ehefrau auf Familienunterhalt in Anspruch nimmt, damit dieser den Unterhalt für sein Kind zahlen kann. Das Einkommen des neuen Ehepartners ist in diesem Sinne ausreichend, wenn der sogenannte Familienbedarf gedeckt ist.
Ist das Einkommen des neuen Ehepartners ausreichend?
Das Einkommen des neuen Ehepartners ist in diesem Sinne ausreichend, wenn der sogenannte Familienbedarf gedeckt ist. Dem neuen Ehepartner muss allerdings die Hälfte des gemeinsamen bereinigten Nettoeinkommens verbleiben, mindestens 1000 Euro. Zur Verdeutlichung folgendes Rechenbeispiel:
Ist die Eheschließung nicht mit der Adoption einhergehen?
Sofern mit Eheschließung nicht auch die Adoption des Kindes einhergeht, kann von dem neuen Partner des wiederverheirateten Elternteils nicht verlangt werden, dass dieser auch die Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind übernimmt.
Wie rechtfertigt sich die Ehe mit der Mutterfamilie?
Dies ist seit alters so und rechtfertigt sich auch heute durch die Tatsache, dass die Kinder der (mittlerweile aufgelösten) Ehe mit der Vaterfamilie und der Mutterfamilie blutsverwandt bzw. eben rechtlich verwandt sind und das auch bleiben und demzufolge auch dementsprechend jeweils voll erbberechtigt sind.
Warum haftet man für die Verbindlichkeiten des Ehepartners?
Zu b) In einer Ehe haftet man nicht für die Verbindlichkeiten des Ehepartners. Nur allein aus der Tatsache des Verheiratetseins besteht keine gegenseitige Haftung. Jeder Partner bleibt eine eigenständige natürliche Person. Es sei denn, beide Eheleute haben beispielsweise einen Kreditvertrag oder einen…
Wie empfehle ich Ehepartnern ein eigenes Konto führen?
Unabhängig von dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt empfehle ich generell auch Ehepartnern, jeweils noch ein eigenes Konto mit liquiden Mitteln zu führen. In einem Todesfall kann es etwa bei komplizierten Familien- und Erbverhältnissen vorkommen, dass man auf ein gemeinsames Konto unter Umständen während einiger Zeit keinen Zugriff hat.