Wer zahlt den Verfahrenswert?
Der Verfahrenswert ist nicht der Betrag, der von Ihnen zu zahlen ist oder der insgesamt an Kosten im Scheidungsverfahren anfällt. Der Verfahrenswert dient lediglich als Berechnungsgrundlage für die gesetzlichen Gebühren des Gerichts und des Rechtsanwalts.
Wie berechnet man den Verfahrenswert?
Der Verfahrenswert berechnet sich für die Scheidung aus dem 3-fachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten. Hinzu kommen 10 Prozent aus dem errechneten Wert für jede zu überprüfende Rentenanwartschaft im Rahmen des Versorgungsausgleichs.
Wie entstehen Gebühren bei einer Scheidung?
Kommt es zu einer Scheidung, dann entstehen zum einen Kosten für den Anwalt und auch das Gericht wird Kosten geltend machen. Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der anwaltlichen Gebühren ist, genauso wie für die Kosten des Gerichts, der jeweilige Verfahrenswert, der vom Gericht für ein Scheidungsverfahren bestimmt wird.
Wie können sie die Scheidungskosten berechnen?
Scheidungskostenrechner: Kosten für Scheidung berechnen! Nachfolgend finden Sie unseren Fachanwalt.de-Scheidungskostenrechner. Geben Sie bitte das jeweilige monatliche Nettoeinkommen der Beteiligten und Ihr Vermögen ein. Anschließend klicken Sie bitte auf „Berechnen“.
Wie ermittelt der scheidungsrechner das Vermögen?
Der Scheidungsrechner ermittelt hieraus dann das Quartalsnettoeinkommen. Neben dem Einkommen kann das Gericht zudem auch Vermögenswerte auf den Verfahrenswert anrechnen. Aus diesem Grund können Sie in einem weiteren Feld die ungefähren Vermögenswerte angeben.
Wie berechnen sich die Gerichtskosten für die Scheidung?
Aus dem Verfahrenswert berechnen sich für die Scheidung die Anwaltskosten gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie die Gerichtskosten gemäß dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG).