Was bedeutet ordentliche Kündigung ausgeschlossen?
In § 723 Abs. 3 BGB heißt es: Eine Vereinbarung, durch welche das Kündigungsrecht ausgeschlossen oder diesen Vorschriften zuwider beschränkt wird, ist nichtig und fehlt. Der völlige Ausschluss der ordentlichen Kündigung bei der unbefristeten oder auf Lebenszeit abgeschlossenen Gesellschaft ist unzulässig und unwirksam.
Was ist eine Kündigung aus betrieblichen Gründen?
Als „betriebsbedingte Kündigung“ bezeichnet man eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung, mit der einem Arbeitnehmer, der durch das KSchG geschützt ist, (trotzdem) ordentlich gekündigt werden kann, falls die Weiterbeschäftigung wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nicht möglich ist.
Wann ist eine ordentliche Kündigung zulässig?
Arbeitgeber brauchen für eine ordentliche Kündigung nur dann einen Grund, wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, sie also mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigen.
Was ist eine einseitige Kündigung?
Da es sich um eine einseitige Willenserklärung handelt, ist die Wirksamkeit der Kündigung nicht von der Zustimmung des Arbeitnehmers abhängig. Vorsicht! Als ausgesprochen gilt die Kündigung, wenn sie dem Arbeitnehmer zugegangen ist, also bei schriftlichen Kündigungen erst nach Übergabe bzw. Zustellung des Kündigungsschreibens.
Wann beginnt die Kündigungsfrist?
Mit dem auf den Kündigungsausspruch (Achtung: Zugang der Kündigung) folgenden Tag beginnt die Kündigungsfrist zu laufen. Die Kündigungsfrist ist die Zeit zwischen Kündigungsausspruch und Ende des Arbeitsverhältnisses.
Welche Maßnahmen sind geeignet für eine ordentliche Kündigung?
Je nach Grund müssen zuvor Maßnahmen getroffen worden sein, die geeignet sind, eine Entlassung zu verhindern. Der personenbezogene Grund für eine fristgerechte ordentliche Kündigung ist typischerweise die lange Krankheit eines Arbeitnehmers. Eine angemessene Maßnahme vor der Entlassung wäre etwa eine Wiedereingliederung in den Betriebsalltag.
Was sind die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung?
Für die fristlose Kündigung sind im Arbeitsrecht besonders strikte Voraussetzungen festgelegt. Der Betriebsrat muss über das Kündigungsvorhaben informiert werden. Die Person des zu Kündigenden muss dabei genauso angegeben werden, wie die Gründe und der Kündigungstermin.