Wie wird bei der Rente die Steuer abgeführt?
Grundlagenartikel zur Rentensteuer Während bei Arbeitnehmern die Steuern jedoch jeden Monat an das Finanzamt abgeführt werden, muss die Rentensteuer nur einmal jährlich gezahlt werden, die Höhe wird durch das Finanzamt ermittelt und mit dem Steuerbescheid zugeschickt.
Wird Rente direkt versteuert?
Der Gesetzgeber hat im Jahr 2005 die Besteuerung der gesetzlichen Rente durch das Alterseinkünftegesetz neu geregelt. Seitdem ist ein festgelegter Anteil der Rente zu versteuern, der Rest bleibt (noch) steuerfrei. Sie müssen Ihre Einnahmen aus der Rente versteuern, das ist die so genannte nachgelagerte Besteuerung.
Wann zahlen Rentner ihre Steuern?
Sie als Rentner/in sind grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn der steuerpflichtige Teil Ihrer Jahresbruttorente den Grundfreibetrag übersteigt. Der Grundfreibetrag liegt 2021 für Alleinstehende bei 9.744 Euro pro Jahr. Für Verheiratete gilt der doppelte Wert.
Wie steigt der steuerpflichtige Teil der Rente?
Jahr für Jahr steigt der Prozentsatz des steuerpflichtigen Teils der Rente für die jeweiligen Neurentner um zwei Prozentpunkte. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2020 sind es somit bereits 80 Prozent. Danach erhöht er sich jeweils nur noch um einen Prozentpunkt.
Wie werden ihre Renteneinkünfte steuerlich behandelt?
Wie Ihre Renteneinkünfte steuerlich behandelt werden, richtet sich nach dem Jahr Ihres Rentenbeginns. Wir erklären die Zusammenhänge: Bei Renten, die spätestens im Dezember 2005 begannen, wurden 50 Prozent der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt.
Ist der Rentenbeginn 2020 voll versteuert?
Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2020 sind es somit bereits 80 Prozent. Danach erhöht er sich jeweils nur noch um einen Prozentpunkt. Wenn Sie im Jahr 2040 oder später in Rente gehen werden, müssen Sie Ihre Rente grundsätzlich voll versteuern. Das bedeutet jedoch noch nicht, dass Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen.
Wie beantragen sie ihre Rente richtig?
So beantragen Sie Ihre Rente richtig. Vier Monate vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze bzw. dem Alter des Eintritts in ein vorzeitiges Altersruhegeld Machen Sie einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung aus! Gehen Sie im Internet auf www.deutsche-rentenversicherung.de.