Ist Eine Scheidungsfolgenvereinbarung rechtsverbindlich?
Deshalb empfiehlt sich, eine Scheidungsfolgenvereinbarung rechtsverbindlich zu beurkunden. Zur Beurkundung kommt der Gang zum Notar in Betracht. Der Notar erfasst die Scheidungsvereinbarungen in einer notariellen Urkunde, mit der ein Ehepartner seine Rechte notfalls zwangsweise vollstrecken kann.
Was sind die wichtigsten Gründe für eine Scheidung?
Das Wichtigste in Kürze: Scheidungsgründe Seit 1977 müssen Ehepartner keine Gründe mehr für eine Scheidung angeben. Ist ein besonderer Härtefall wie z.B. Die bekanntesten Scheidungsgründe sind Treulosigkeit und Affären, Gewalt in der Ehe, fehlende Körperlichkeit und fehlende Gemeinsamkeiten mit dem Partner.
Wie kann ich eine einvernehmliche Scheidung beantragen?
Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung empfiehlt es sich, eine Scheidungsfolgenvereinbarung / Trennungsvereinbarung zu treffen. Zwar genügt es im Prinzip, beim Familiengericht die Scheidung zu beantragen und wegen der Scheidungsfolgen einfach abzuwarten, wie sich die Dinge entwickeln.
Was sind übliche Scheidungsfolgen?
Übliche Scheidungsfolgen sind demnach der Vereinbarungen über Hausrat und Ehewohnung. Von einer Trennungsvereinbarung ist die Rede, wenn sich die Partner zwar getrennt haben, aber eine Scheidung zumindest vorläufig, meist aus Gründen des guten Scheins, nicht in Betracht ziehen und sich über die Konsequenzen ihrer Trennung verständigen wollen.
Wie erfasst der Notar die Scheidungsvereinbarungen?
Der Notar erfasst die Scheidungsvereinbarungen in einer notariellen Urkunde, mit der ein Ehepartner seine Rechte notfalls zwangsweise vollstrecken kann. Alternativ können die Ehepartner eine Scheidungsfolgenvereinbarung im mündlichen Verhandlungstermin auch zu Protokoll des Familienrichters erklären.