Welche Eltern haben Anspruch auf Unterhalt?

Welche Eltern haben Anspruch auf Unterhalt?

Wenn sich Eltern trennen oder scheiden lassen, steht den Kindern Unterhalt in einer bestimmten Höhe zu. Den Anspruch auf Unterhalt hat ein Kind auch dann, wenn die Eltern nicht mitein­ander verhei­ratet waren.

Was können sie als Eltern geltend machen?

Bis zu 8.004,00 € im Jahr bzw. 667,00 € im Monat können Sie als Eltern im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen geltend machen – und zwar ohne Abzug der zumutbaren Belastung. Hinzu kommen noch die für das Kind gezahlten Basis-Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge.

Wie leiden die Kinder nach der Trennung am meisten?

Wenn Eltern sich trennen, leiden die Kinder oft am meisten. Hier müssen die Eltern zeigen, dass sie auch nach der Trennung immer noch Mama und Papa sind. Auch Scheidungskinder können eine glückliche Kindheit verbringen.

Wie kann man Elternzeit nehmen für die Erziehung eines Enkelkindes?

Verwandte des Kindes können Elternzeit nehmen, wenn die leiblichen Eltern schwer erkrankt, behindert oder gestorben sind und sie sich nunmehr um das Kind kümmern müssen. Auch Großeltern können sich für die Erziehung eines Enkelkindes für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren freistellen lassen (§ 15 Abs.

Wie lange müssen Eltern für ihre Kinder zahlen?

Wie lange müssen Eltern für ihre Kinder zahlen? Eltern müssen nicht zwingend für den Unterhalt ihrer bis 25-jährigen Kinder aufkommen. Das hat der Ständerat entschieden. Es bleibt dabei: Eltern müssen nur zahlen, solange ihre Kinder in der Ausbildung sind.

Wie kann ich die Frage nach dem Kindesunterhalt stellen?

Die Frage nach dem Kindesunterhalt kann sich auch stellen, wenn die Eltern das Kind nach der Trennung gleichberechtigt betreuen und zum Beispiel ein sogenanntes Wechselmodell praktizieren. Dabei wohnt das Kind zum Beispiel in der einen Woche beim Vater und in der anderen bei der Mutter.

Was ist die Rechtslage beim Kindesunterhalt?

Allerdings ist die Rechtslage beim Kindesunterhalt eindeutig: „Ein Kind hat immer Recht auf Unterhalt, auch wenn seine Eltern sich trennen“, sagt die Rechtsanwältin Eva Becker von der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Dieses Recht gilt unabhängig davon, ob die Eltern miteinander verheiratet waren oder nicht.“

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