Was ist das Nutzungsrecht?
Ein Nutzungsrecht ist ein sog. ausschließliches bzw. absolutes Recht. Es ermöglicht der Person, der dieses Recht eingeräumt wird, die Benutzung und den Gebrauch einer Sache oder eines Rechts.
Was regelt das schuldrechtsanpassungsgesetz?
Das Schuldrechtsanpassungsgesetz, welches 1995 in kraft trat, regelt die Schuldverhältnisse zwischen Eigentümern und Nutzern von Grundstücken in den neuen Bundesländern. Durch das Schuldrechtsanpassungsgesetz wird ihnen ein weitgehender Schutz vor ordentlichen Kündigungen bis zum Jahr 2015 gewährleistet.
Was regelt der Nutzungsvertrag?
Der Nutzungsvertrag regelt die Überlassung von Gegenständen oder Rechten und ist von Miet-, Pacht- und Leasingverträgen zu unterscheiden. Wie der Name schon erkennen lässt, regelt der Nutzungsvertrag das Recht der Nutzung, diese kann zeitlich begrenzt oder ein Dauerschuldverhältnis sein, dessen Kündigung sich dann nach § 314 BGB richtet.
Ist der Nutzungsvertrag ein Mietvertrag?
Der Nutzungsvertrag begründet aber ausschließlich schuldrechtliche, für ein Mietverhältnis typische Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern.“ (RE WuM 1985,78). Kurzum: Der Vertrag zwischen einer Genossenschaft und den Genossen ist ein Mietvertrag und für ihn gilt das Mietrecht, auch wenn er Nutzungsvertrag genannt wird.
Was ist der Rechtscharakter eines Nutzungsvertrages?
Maßgebend für den Rechtscharakter eines Vertrags ist der seine Grundlage bildende Leistungsinhalt. Der Nutzungsvertrag begründet aber ausschließlich schuldrechtliche, für ein Mietverhältnis typische Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern.“ (RE WuM 1985,78).
Wie kann man das Nutzungsrecht vertraglich nutzen?
Das Nutzungsrecht kann vertraglich mit einer konkreten Zweckbindung versehen werden, so dass der Nutzungsberechtigte es nur für bestimmte Zwecke nutzen darf. Allgemein unterscheidet man zwischen schuldrechtlichen und dinglichen Nutzungsrechten.