Wer darf eine Gefahrdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchfuhren?

Wer darf eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchführen?

Wer kann eine Gefährdungsbeurteilung durchführen? Der Gesetzgeber erlaubt Arbeitgebern, diese selbst oder durch Fachpersonal nach geeigneter Unterweisung durchzuführen. Prinzipiell kann also jeder eine Gefährdungsbeurteilung durchführen.

Wie oft muss die psychische Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?

Regelmäßige, vollständige Wiederholungen der Gefährdungsbeurteilung sieht das Arbeitsschutzgesetz nicht vor. Im Rahmen eines systematischen Arbeitsschutzhandelns sollte der Prozess der Gefährdungsbeurteilung jedoch von Zeit zu Zeit überprüft und ggf. verbessert werden.

Wer führt eine GBU durch?

Der Arbeitgeber oder von ihm nach § 7 ArbSchG beauftragte und befähigte Personen müssen grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten und in ausreichenden Abständen die Arbeitsbedingungen bewerten, Gefährdungen minimieren und Maßnahmen zur Verbesserung durchführen.

In welchen Abständen muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?

Das Arbeitsschutzgesetz enthält keine Fristen, innerhalb derer eine Gefährdungsbeurteilung wiederholt werden muss. Im Rahmen eines systematischen Arbeitsschutzhandelns sollten die im Unternehmen vorliegenden Gefährdungsbeurteilungen jedoch von Zeit zu Zeit überprüft und ggf. verbessert werden.

Was ist der Fragebogen zu stärken und Schwächen?

Der S trengths and D ifficulties Q uestionnaire ( SDQ-D) Fragebogen zu Stärken und Schwächen ist eines der weltweit meistgenutzten Verfahren zur Erfassung von psychischen Problemen bei Kinder n und Jugendliche n und wird oft zur Diagnose von ADHS eingesetzt.

Was ist ein psychosozialer Fragebogen?

Der Copenhagen Psychosocial Questionnaire (COPSOQ) ist ein Fragebogen zur Messung psychosozialer Einflussgrößen bei der Arbeit.

Wie sollte die Auswertung der Fragebögen durchgeführt werden?

Die Auswertung der Fragebögen und damit die Bewertung der Belastungen sollte idealerweise von einem externen darauf spezialisierten Unternehmen durchgeführt werden. Dabei empfiehlt es sich, im Vorfeld festzulegen, ab wann Maßnahmen als Folge der Auswertung ergriffen werden sollen.

Wie ist die Gefährdungsbeurteilung von psychischen Belastungen vorgeschrieben?

Die Gefährdungsbeurteilung von psychischen Belastungen (GBU Psyche) bei der Arbeit ist seit dem 25.09.2013 im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) noch klarer definiert worden und nun für alle Arbeitgeber, unabhängig von der Unternehmensgröße, vorgeschrieben.

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