Wie wird das anfangsvermögen indexiert?
Es wird bei jedem Ehegatten zunächst der Wert des Anfangsvermögens zum Tag der Eheschließung berechnet, indem alle Verbindlichkeiten (Passiva) von den Vermögenswerten (Aktiva) abgezogen werden. Dieses Vermögen wird indexiert, d.h. auf den Stand der Geldentwertung zum Stichtag des Endvermögens gebracht.
Was ist privilegiertes Anfangsvermögen?
Dem Anfangsvermögen hinzugerechnet werden Vermögenswerte, die einer der Ehegatten nach Eintritt des Güterstandes von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht, durch Schenkung oder als Ausstattung erwirbt (§ 1374 Abs. 2 BGB). Solche Vermögenszuwächse werden als privilegierter Erwerb bezeichnet.
Wie wird das Vermögen bei einer Scheidung aufgeteilt?
Bis zur Auflösung des Güterstands haben beide Ehegatten Eigengut und Errungenschaften. Bei einer Scheidung werden die Errungenschaften, die während der Ehe erwirtschaftet wurden, zusammengerechnet und hälftig aufgeteilt. Das gesamte Vermögen wird bei einer Scheidung halbiert, wobei auch das voreheliche Vermögen inbegriffen sein können.
Welche Grundsätze gelten für Vermögensteilung bei Scheidung?
Für die Vermögensteilung bei Scheidung gelten folgende stark vereinfachte Grundsätze: Es wird nur Vermögen ausgeglichen, das Ehegatten zwischen der Heirat und dem Tag der Zustellung des Scheidungsantrages erworben haben. Es gibt kein gemeinsames Vermögen oder so etwas wie ein Ehevermögen. Jeder Ehegatte ist Eigentümer seines Vermögens.
Welche Vermögenswerte gibt es nach einer Scheidung in der Schweiz?
Bei der Aufteilung des Vermögens nach einer Scheidung in der Schweiz spielt vor allem die Unterscheidung zwischen Eigengut und Errungenschaft eine wichtige Rolle. Insbesondere die Festlegung, was als Eigengut gilt ist wichtig, da diese Vermögenswerte im Besitz des jeweiligen Ehepartners verbleiben.
Was regelt das Güterrecht bei der Scheidung?
Denn das Güterrecht regelt die vermögensrechtlichen Ansprüche der Ehepartner und somit die Aufteilung des Vermögens bei der Scheidung. Abhängig davon, ob die Eheleute dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung unterliegen oder vertraglich eine Gütertrennung vereinbart wurde, ändert sich die Vermögensaufteilung.
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