Ist eine Scheidung gänzlich ohne Scheidungsanwalt möglich?
Eine Scheidung gänzlich ohne einen Scheidungsanwalt durchzuführen, ist durch den Anwaltszwang vor dem Familiengericht daher nicht möglich. Der andere Ehegatte braucht allerdings keinen eigenen Scheidungsanwalt zu beauftragen, wenn er der Scheidung nur zustimmen möchte, § 114 Abs. 3 Nr. 3 FamG.
Ist ein gemeinsamer Scheidungsanwalt nicht möglich?
Ein gemeinsamer Scheidungsanwalt ist in der Regel nicht möglich. Auch wenn sich die Ehegatten über die Scheidung grundlegend einig sind, ist ein gemeinsamer Anwalt zumeist nicht möglich. Zumindest kann dieser nicht für beide die Scheidung vor dem Familiengericht durchführen.
Kann man einen eigenen Scheidungsanwalt beauftragen?
In manchen Fällen kann es einfach sinnvoller sein, dass jeder Ehepartner einen eigenen Scheidungsanwalt beauftragt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sich die beiden Ehegatten in vielen Punkten nicht einigen können. Dann ist es wichtig, dass die beiden Scheidungsanwälte zwischen den Parteien vermitteln.
Warum herrscht bei einem Scheidungsverfahren Anwaltszwang?
Fakt ist, dass bei einem Scheidungsverfahren Anwaltszwang herrscht. Das heißt, dass die Scheidung nur durch einen Scheidungsanwalt eingereicht werden kann. Da nur ein Ehegatte die Scheidung einreichen muss, ist also auch mindestens ein Anwalt für das Verfahren notwendig. Der in Deutschland herrschende Anwaltszwang ist auch gesetzlich verankert.
Was sind die häufigsten Fragen zum Scheidungsanwalt?
Eine der häufigsten Fragen bezieht sich dabei auf die Notwendigkeit eines Scheidungsanwalts. Viele Ehepaare sind sich unsicher, ob überhaupt ein Anwalt für die Scheidung benötigt wird. Diese Unsicherheit und Unwissenheit findet sich auch im Internet wieder. Immer wieder entstehen hier Diskussion zu dieser Thematik.
Wie kann ich eine Scheidung einreichen?
Bei einer Scheidung ist ein Anwalt Pflicht. Möchte ein Ehegatte die Scheidung einreichen, muss er dazu einen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht beauftragen.