Kann man Kindesunterhalt von der Steuer absetzen?

Kann man Kindesunterhalt von der Steuer absetzen?

Kindesunterhalt von der Steuer absetzen Kindesunterhalt kann nach einer Trennung bzw. Scheidung nur als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Höchstens 9.000 Euro können im Rahmen einer Steuererklärung pro Kalenderjahr für jedes Kind von der Steuer abgesetzt werden.

Was können Kinder von der Steuer abgesetzt werden?

Höchstens 9.000 Euro können im Rahmen einer Steuererklärung pro Kalenderjahr für jedes Kind von der Steuer abgesetzt werden. Grundvoraussetzung ist, dass für das Kind ein Anspruch auf Kindergeld/Kinderfreibetrag besteht. Das bedeutet, dass Unterhaltszahlungen für Kinder nicht angegeben werden können, wenn diese bereits älter als 25 Jahre sind.

Welche Kosten können sie für die Betreuung ihrer Kinder geltend machen?

Zwei Drittel der Kosten, die für die Betreuung Ihrer Kinder anfallen, können Sie als Sonderausgaben geltend machen und von der Steuer absetzen.

Wie können sie die Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen?

Damit Sie die Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen können, müssen Sie auf Ihren Namen ausgestellte Rechnungen oder Gebührenbescheide vorlegen können. Außerdem müssen Sie die Rechnungssumme auf das Konto des Betreuers überwiesen haben.

Wie können Unterhaltszahlungen angesetzt werden?

Hinweis: Im Rahmen des § 33a EStG können Unterhaltszahlungen nur angesetzt werden, wenn jemand dazu gesetzlich verpflichtet ist und der Empfänger bedürftig ist. Deshalb erkundigt sich das Finanzamt über die Einkünfte des Empfängers und prüft die Bedürftigkeit.

Wie können kindergartenbeiträge in der Steuererklärung gelten?

[23.07.2021, 06:58 Uhr] Kindergartenbeiträge können in der Steuererklärung im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Die Sonderausgaben sind aber um die zu den Kindergartengebühren geleisteten steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse zu kürzen.

Was ist ein Kindesunterhalt nach einer Trennung oder Scheidung?

Kindesunterhalt kann nach einer Trennung bzw. Scheidung nur als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Höchstens 9.000 Euro können im Rahmen einer Steuererklärung pro Kalenderjahr für jedes Kind von der Steuer abgesetzt werden. Grundvoraussetzung ist, dass für das Kind ein Anspruch auf Kindergeld/Kinderfreibetrag besteht.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben