Wie läuft es beim Familiengericht?
Das Familiengericht muss durch eigene Ermittlungen den Sachverhalt aufklären. Natürlich müssen die Beteiligten, also beispielsweise die Eltern, an diesen Ermittlungen mitwirken. Die Familienrichterin oder der Familienrichter hört das Kind an, um sich ein Bild von der Sicht des Kindes zu machen.
Was fragt der verfahrensbeistand?
Der Verfahrensbeistand hat das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Er hat das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren. In vielen Fällen beauftragt das Gericht den Verfahrensbeistand mit weiteren Aufgaben.
Was anziehen Familiengericht?
Wählen Sie Kleidung, in der Sie sich nicht verkleidet fühlen, sondern die Ihnen Sicherheit gibt. Wenn Sie gewohnt sind, einen Anzug zu tragen, dann tragen Sie ihn. Gut geeignet sind gedeckte, dunklere Töne wie z. Ein Anzug mit einem hellen Hemd kommt auch ohne Krawatte aus und wirkt dann etwas mehr casual.
Wann wird das Kind befragt?
Bühre: Bei Sorgerechtsverfahren wird das Kind in der Regel kurz vor der Anhörung der Eltern befragt. Die Eltern sind aber nicht dabei, meistens ist ein Verfahrensbeistand anwesend, wenn das Kind nichts dagegen hat. Der Familienrichter befragt das Kind, allerdings nicht im Gerichtssaal, sondern in einem separaten, kindgerechten Raum.
Wie werden die Kinder ab einem gewissen Alter befragt?
Manchmal werden auch die Kinder ab einem gewissen Alter (ab ungefähr 7 Jahren) auch noch vorher ohne Eltern gemeinsam mit dem Verfahrensbeistand von dem Richter/Richterin zu ihrer Meinung befragt. Das geschieht grundsätzlich ganz kindgerecht. Eine Entscheidung trifft das Familiengericht in aller Regel in diesem Termin nicht.
Ist der Antrag beim Amtsgericht eingegangen?
Nach dem der Antrag beim Gericht eingegangen ist, vergibt das Amtsgericht ein Aktenzeichen. Dann wird der Antrag an den anderen Elternteil und das Jugendamt versandt. In der Regel wird sofort ein Verfahrensbeistand bestellt und das Jugendamt angehört.
Ist die Teilnahme an familiengerichtlichen Begutachtungen freiwillig?
Nein. Die Teilnahme an familienpsychologischen Gutachten (und auch anderen familiengerichtlichen Begutachtungen) ist freiwillig. Sie können die Teilnahme verweigern. Das Gericht darf aus dieser Verweigerung keinerlei negative Schlussfolgerungen ziehen.