Was steht mir zu als Mutter?
Unabhängig vom Einkommen haben alle Eltern Anspruch auf Kindergeld. Für die ersten beiden Kinder gibt es 219 Euro monatlich, für das dritte 225 Euro, für jedes weitere Kind 250 Euro. Das Geld erhält man auf Antrag bei der örtlichen Familienkasse. Als Minimum werden 300 Euro Basiselterngeld bzw.
Wie fordert der Staat die Familie?
So gibt es beispielsweise zur Unterstützung aller Familien Kindergeld, Elternzeit und Elterngeld. Um Familien mit kleinen Einkommen, die ohne die Leistung auf die Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) angewiesen wären, besser zu unterstützen, gibt es – zusätzlich zum Kindergeld – den Kinderzuschlag.
Wie lange dauert eine Mutter-Kind-Maßnahme?
Die Maßnahmen sind auf 21 Tage angelegt, wobei auf Antrag bei der Krankenversicherung während der Maßnahme eine Verlängerung aus medizinischen Gründen um eine weitere Woche möglich ist. Die gesetzlichen Grundlagen für Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen sind in §§ 24 und 41 SGB V zu finden.
Ist die Mutter krank oder wird das Kind betreut?
Während die Mutter ihre Anwendungen hat, geht das Kind zur Schule oder wird in einer Kindergruppe betreut. So weiß die Mutter ihren Nachwuchs in guten Händen und kann sich ganz auf sich selbst konzentrieren. Ist das Kind ebenfalls krank, können im Rahmen einer Mutter-Kind-Kur aber auch beide behandelt werden.
Wer hat Anspruch auf eine Mutter-Kind-Maßnahme?
Für privat Krankenversicherte besteht ebenfalls ein Anspruch auf vergleichbare Leistungen. Grundsätzlich hat also jede Mutter (und auch jeder Vater), die ein Kind erzieht, einen Rechtsanspruch auf eine Mutter-Kind-Maßnahme.
Ist die Mutter-Kind-Maßnahme nur bei der Krankenkasse?
Letzteres ist aber falsch, denn Mutter-Kind-Maßnahmen gibt es ausschließlich bei der Krankenkasse. Insgesamt sollte die Absage der Krankenkasse nicht einfach so hingenommen werden. Stattdessen sollte die Mutter (oder der Vater) Widerspruch einlegen.