Was passiert wenn Untermieter nicht zahlt?

Was passiert wenn Untermieter nicht zahlt?

Zahlt er die Miete nicht, haben Sie das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung. Aufgrund dessen, dass der Untermieter freiwillig auszieht, erübrigt sich vermutlich eine Kündigung. Vorsorglich sollten Sie diese jedoch schriftlich gegenüber dem Untermieter vornehmen.

Wer haftet für Schäden bei Untervermietung?

Grundsätzlich haftet der Mieter für den Untermieter – dies ist in § 540 Abs. 2 BGB geregelt. Dies bedeutet, dass der Vermieter den Mieter wegen Schadensersatzansprüchen für die vom Untermieter verursachten Schäden heranziehen kann.

Bis wann muß die Miete bezahlt werden?

Antwort: In der Regel müssen Sie Ihre Miete an Ihren Vermieter überweisen. Wann die Zahlung auf seinem Konto eingehen muss, ist oft im Mietvertrag geregelt. Nach dem Gesetz ist sie spätestens am dritten Werktag eines Monats fällig (§ 566b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)).

Was muss ich als Untermieter beachten?

Ein Untermietvertrag sollte folgende Punkte enthalten:

  • Namen der Vertragsparteien,
  • genaue Bezeichnung der Wohnung (Anschrift, Stockwerk),
  • die zu zahlende Miete und Nebenkosten sowie die Kaution,
  • Bezugnahme auf den Hauptmietvertrag, insbesondere auf die Regelung zu den Schönheitsreparaturen,

Ist der Mieter für den Untermieter verantwortlich?

Keine Ausreden möglich: Der Mieter ist für den Untermieter verantwortlich. Der Mieter kann sich hier außerdem nicht damit verteidigen, dass für ihn die Rückgabe unmöglich ist, weil es ja an dem Untermieter liegt, dass dieser nicht ausziehen will und er das ja nicht beeinflussen kann.

Kann der Vermieter die Miete direkt an den Vermieter zahlen?

Auch wenn der Untermieter die Miete direkt an den Vermieter zahlt, entsteht kein Mietverhältnis zwischen ihm und dem Vermieter, es besteht kein Recht darauf, den Hauptmietvertrag zu übernehmen.

Welche Besonderheiten gelten für Hauptmieter und Untermieter?

Besonderheiten gelten, wenn Hauptmieter und Untermieter in der selben Wohnung wohnen. Der Hauptmieter hat dann ein Sonderkündigungsrecht (§ 573a BGB). Die Kündigung bedarf keiner Begründung, wenn der Hauptmieter sich ausdrücklich auf das Sonderkündigungsrecht beruft. Die Kündigungsfrist verlängert sich allerdings um drei Monate.

Wie kann der Vermieter die Wohnung betreten?

Der Vermieter hat allerdings auch gegenüber dem Untermieter nicht das Recht, eigenmächtig die Wohnung zu betreten und sie zu räumen. Zieht der Untermieter nicht aus, so muss er eine Räumungsklage einreichen.

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