Welche Gegenstande werden nach der Scheidung aufgeteilt?

Welche Gegenstände werden nach der Scheidung aufgeteilt?

Im Rahmen der Scheidung werden diese Gegenstände dann unter den Eheleuten aufgeteilt. Sich einen ersten Überblick über sie zu verschaffen, kann für Sie von Vorteil sein. Kunst oder größere Wertanlagen hingegen, gehören auch nach der Scheidung noch dem Ehepartner, der sie angeschafft hat.

Wann wird der Scheidungsantrag eingereicht?

Der Scheidungsantrag wird erst dann eingereicht, wenn die Scheidung möglich ist. Die Scheidung ist typischerweise erst dann möglich, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist. Der Gesetzgeber möchte also hiermit dafür sorgen, dass die Scheidung wohl bedacht erfolgt.

Welche Schritte gibt es für eine Scheidung?

Grundsätzlich gibt es hier 5 Schritte, die den Ablauf der Scheidung gut beschreiben. Ganz am Anfang der Scheidung muss der Scheidungsantrag gestellt werden. Der Scheidungsantrag muss in jedem Fall von einem Scheidungsanwalt gestellt werden. In Deutschland herrscht Anwaltszwang.

Wie geht es mit dem Scheidungsverfahren?

Wir wollen dabei Schritt für Schritt den Verlauf des Scheidungsverfahrens erläutern. Grundsätzlich gibt es hier 5 Schritte, die den Ablauf der Scheidung gut beschreiben. Ganz am Anfang der Scheidung muss der Scheidungsantrag gestellt werden. Der Scheidungsantrag muss in jedem Fall von einem Scheidungsanwalt gestellt werden.

Welche Unterlagen sind für eine erfolgreiche Scheidung erforderlich?

Lesen Sie hier eine Auflistung der Unterlagen, die für eine erfolgreiche Scheidung stets notwendig sind: Neben der Heiratsurkunde und dem Personalausweis können im Einzelfall noch weitere Scheidungspapiere erforderlich sein. Dazu gehören folgende Scheidungsunterlagen:

Welche rechtlichen Folgen hat die Scheidung?

Klären Sie die rechtlichen Folgen der Scheidung wie den Zugewinn- und Versorgungsausgleich, den Unterhalt und das Sorgerecht. Wenn Sie finanzielle Hilfe benötigen, können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen. Wird sie bewilligt, erhalten Sie staatliche Hilfe für die Gerichts- und ggf. auch die Anwaltskosten.

Was ist die gesetzliche Voraussetzung für die Scheidung?

Die gesetzliche Voraussetzung für die Scheidung ist die Zerrüttung der Ehe nach § 1565 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Ehe gilt als gescheitert, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und auch nicht erwartet werden kann, dass das Ehepaar sie wiederherstellt.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben