Was zählt zu den persönlichen Gegenständen?
Nicht zum Hausrat gehören die ganz persönlichen Sachen eines Ehegatten, also Gegenstände, die nur zu seinem alleinigen Gebrauch bestimmt sind. Dazu gehören z.B. persönliche Kleidung, Schmuck (wenn es sich nicht um eine Vermögensanlage handelt, s.o.), Hobbygegenstände, Sammlungen, persönliche Andenken, Musikinstrumente.
Sind Einbaumöbel Hausrat?
Möbel sind grundsätzlich nicht Gebäudebestandteile, sondern Hausrat. Einbaumöbel sind nur dann Gebäudebestandteile, wenn sie mit dem Gebäude so fest verbunden sind, dass durch Trennung ein nicht unerheblicher Wertverlust eintritt.
Welche Regelung gibt es bei der Scheidung?
Regelung bei/nach der Scheidung. Können sich die Ehegatten bei der Scheidung über die Verteilung des Hausrats nicht einigen, so ist der gemeinsame Hausrat gerecht und zweckmäßig durch den Familienrichter zu verteilen. Die Verteilung beschränkt sich auf den noch zu vorhandenen Hausrat.
Was verhindert das Scheidungsverfahren nach der Scheidung?
Dies verhindert im Scheidungsverfahren aufwendigen Streit über die endgültige Verteilung der Gegenstände (und des Eigentums daran!). Nach der Scheidung kann gem. § 985 BGB jeder Ehepartner die in seinem Alleineigentum stehenden Gegenstände, unabhängig ob Haushaltsgegenstand oder Gegenstand des persönlichen Bedarfs herausverlangen.
Welche Gegenstände kann der Ehepartner nach der Scheidung herausverlangen?
Nach der Scheidung kann gem. § 985 BGB jeder Ehepartner die in seinem Alleineigentum stehenden Gegenstände, unabhängig ob Haushaltsgegenstand oder Gegenstand des persönlichen Bedarfs herausverlangen.
Ist eine Ehe gescheitert nach dem Scheidungsrecht?
Nach dem Scheidungsrecht ist eine Ehe gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen, § 1565 Abs. 2 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).