Wie lange wird Therapie bewilligt?

Wie lange wird Therapie bewilligt?

Nach Ende der Therapie ist es erst nach einer Pause von 2 Jahren möglich, einen neuen Therapieantrag problemlos bewilligt zu bekommen. Sollte es innerhalb des 2-Jahres-Zeitraums nötig sein, einen neuen Therapieantrag zu stellen, müssen besondere Gründe vorliegen, damit dies von der Krankenkasse genehmigt wird.

Was passiert nach Probatorischen Sitzungen?

Sobald die erste probatorische Sitzung stattgefunden hat und der Termin für die zweite Stunde vereinbart wurde, kann der Therapeut einen Antrag auf Kurzzeit- oder Langzeittherapie stellen.

Wann endet eine Therapie?

Zunächst gilt grundsätzlich, dass Sie jede Therapie zu jedem Zeitpunkt beenden können, wenn Sie dies für notwendig halten. Sinnvollerweise sollte dies aber erst dann erfolgen, wenn es Ihnen spürbar besser geht oder wenn Sie gelernt haben, anders als bisher mit Ihren Beschwerden umzugehen.

Wie viele Stunden arbeitet der Therapeut?

Je nach dem, wie viele Stunden der Therapeut arbeitet, hat die Arbeitswoche bis 160 und mehr stunden jede Stunde kommt ein anderer Patient. Auch jeden Tag kommt oft ein anderer Patient. Also es können sehr viele Patienten sein, die der Therapeut betreut. Mit 160 Wochenstunden hast du dich etwas verrechnet.

Wie viele Stunden braucht man für eine Langzeittherapie?

Die Anzahl der Stunden für eine Langzeittherapie können je nach Therapieform variieren. Bei Erstantrag sind in der tiefenpsychologisch fundierten und der analytischen Psychotherapie jeweils 70 Stunden und im Gruppensetting 60 Stunden möglich. Jugendliche können sogar 90 Stunden im Einzelsetting bekommen.

Wie lange dauert die Arbeitswoche für eine Psychotherapeutin?

Ist aber nur ein Beispiel für eine Psychotherapeutin. Die Arbeitswoche hat 5 Tage. Je nach dem, wie viele Stunden der Therapeut arbeitet, hat die Arbeitswoche bis 160 und mehr stunden jede Stunde kommt ein anderer Patient. Auch jeden Tag kommt oft ein anderer Patient.

Wie kann eine Langzeittherapie beantragt werden?

Auch eine Langzeittherapie muss weiterhin bei der Krankenkasse beantragt und von einem Gutachter bewilligt werden. Ob bei einer Fortführung der Langzeittherapie ein neuer Bericht an den Gutachter notwendig ist, liegt im Ermessen der jeweiligen Krankenkasse.

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