Wer gibt Auskunft über Unterhalt?
Das Gesetz verpflichtet Verwandte in gerader Linie (Großeltern – Eltern – Kinder), auf Verlangen Auskunft über ihre Einkünfte und ihr Vermögen zu erteilen, soweit diese Auskünfte erforderlich sind, um eine Unterhaltspflicht festzustellen (§ 1605 BGB).
Wann ist man leistungsfähig?
Nach § 1603 Absatz 1 BGB ist leistungsfähig, wer den Unterhalt ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts zahlen kann. Entscheidend sind hierbei nicht allein die tatsächlichen Einkünfte, sondern auch Einkünfte, die der Verpflichtete bei zumutbarem Einsatz seiner Arbeitskraft erzielen könnte.
Wie kann ich den Unterhalt prüfen lassen?
Das Jugendamt ist auf Antrag verpflichtet, den Kindesunterhalt für ein minderjähriges Kind durchzusetzen. Es arbeitet kostenlos und ist für Alleinerziehende mit geringen finanziellen Mitteln die erste Anlaufstelle. Alle zwei Jahre kann und sollte der Unterhalt neu überprüft werden.
Was ist der zu gewährende Unterhalt?
Darin heißt es: (1) Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des Bedürftigen (angemessener Unterhalt). (2) Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf, bei einer der Erziehung bedürftigen Person auch die Kosten der Erziehung.
Wie kann ich einen Unterhaltstitel erwirken?
Ein Unterhaltstitel ist deshalb wichtig, als Sie damit gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil zwangsvollstrecken können, wenn dieser nicht freiwillig oder vereinbarungsgemäß den Kindesunterhalt leistet. Sie können einen Unterhaltstitel präventiv erwirken oder spätestens dann, wenn die Unterhaltspflicht streitig ist.
Ist ein Elternteil verantwortlich für den Unterhalt für ihr Kind?
Im Idealfall weiß ein Elternteil um seine Verantwortung und zahlt Kindesunterhalt aus freien Stücken. Ist dies nicht der Fall, sind Sie darauf angewiesen, dass Sie den Unterhaltsanspruch für Ihr Kind mit anwaltlicher oder staatlicher Hilfe durchsetzen. Für die Zwangsvollstreckung benötigen Sie einen Unterhaltstitel.
Ist der Unterhaltspflichtige freiwillig oder fristgerecht?
Zahlt der Unterhaltspflichtige den von ihm zu zahlenden Unterhalt nicht freiwillig oder nicht fristgerecht, können Sie unter Vorlage des Titels den Gerichtsvollzieher beauftragen, den Unterhalt zu vollstrecken oder Sie erwirken beim Amtsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, mit dem Sie auf das Girokonto zugreifen.