Was zählt zu den Rechtsgütern?
Rechtsgüter sind jene Werte, die die Strafbestimmungen schützen wollen. Man unterscheidet Rechtsgüter des Einzelnen (zB Leben, körperliche Un- versehrtheit, Freiheit, Vermögen) und Rechtsgüter der Allgemeinheit (zB Umwelt, Rechtspflege, Sauberkeit des Amtes, öffentlicher Friede).
Welche Universalrechtsgüter gibt es?
Leib und Leben, die Freiheit, das Eigentum oder aber auch die Ehre. Universalrechtsgüter sind solche der Gesellschaft bzw. des Staates.
Welche Rechtsgüter sind im Grundgesetz definiert?
Rechtsgüter des Einzelnen sind beispielsweise: Leben, Freiheit, körperliche Unversehrtheit (Gesundheit), Ehre, Eigentum und Besitz, Hausrecht. Rechtsgüter des Einzelnen sind beispielsweise: Leben, Freiheit, körperliche Unversehrtheit (Gesundheit), Ehre, Eigentum und Besitz, Hausrecht.
Was ist das Verfassungsrecht in Deutschland?
Das Verfassungsrecht als Teil des öffentlichen Rechts umfasst die Regelungen, welche die Staatorganisation und die Grundrechte in Deutschland betreffen. Die Verfassung steht als elementare Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland an der Spitze der Normenhierarchie und geht somit allen anderen Gesetzen vor.
Welche Grundrechte sind in der Verfassung des Staates enthalten?
In den meisten Fällen sind die Grundrechte in der Verfassung eines Staates enthalten. So auch in Deutschland. Die Grundrechte finden sich in den Artikeln 1 bis 19 des Grundgesetzes ( GG ). Darüber hinaus gibt es grundrechtsgleiche Rechte, die zwar nicht als Grundrechte gelten, aber genau wie diese eingeklagt werden können.
Was sind die Grundrechte im Verfassungsrecht?
Sie werden im Verfassungsrecht insbesondere als Abwehrrechte des Bürgers gegen Eingriffe des Staates verstanden. Ausgangspunkt aller Grundrechte ist dabei die Würde des Menschen in Art. 1 GG, welche durch die anderen Grundrechte konkretisiert wird und im Verfassungsrecht stets die Grenze staatlicher Eingriffe ist.
Was sind die Grundrechte in der österreichischen Verfassung?
Übrigens: Der Begriff „Grundrechte“ wird in der österreichischen Verfassung kaum verwendet. In der Bundesverfassung ist vielmehr von „verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten“ die Rede. Die Grundrechte stehen nicht alle in einem einzigen Text, sondern sind in verschiedenen Gesetzen und Vorschriften niedergeschrieben.